Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Archiv: Mai 2001

Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof

Enteignungen 1945 bis 1949 – Menschenrechtsbeschwerde erhoben

Mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) haben 22 Opfer menschenrechtswidriger Verfolgung und Enteignung in der vormaligen sowjetisch besetzten Zone (SBZ) und der ehemaligen DDR vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fristgerecht eine Menschenrechtsbeschwerde erhoben. Sie richtet sich gegen die 3. Bodenreformentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 sowie gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG), und zwar insbesondere gegen die willkürliche Diskriminierung derjenigen Opfer, denen eine Rückgabe ihres konfiszierten, im Staatsbesitz noch vorhandenen Vermögens und zudem eine verkehrswertige Entschädigung verweigert wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte durch sein Urteil vom 22. November 2000 entsprechende – ebenfalls von der AfA unterstützte – Verfassungsbeschwerden mit einem “politischen” Abstimmungsverhältnis 4:4 zurückgewiesen.

Die von dem Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Christofer Lenz (Sozietät Zuck & Quaas) und dem Straßburger Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Peukert (Kommentator der Europäischen Konvention für Menschenrechte – EMRK, Frohwein/Peukert -) gemeinsam vertretene Menschenrechtsbeschwerde rügt eine Verletzung des durch Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK geschützten Eigentumsrechts der Beschwerdeführer, eine durch Artikel 14 EMRK in Verbindung mit Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK verbotene Diskriminierung der Betroffenen in Bezug auf ihre Eigentumsrechte sowie eine durch Artikel 6 EMRK verbotene überlange Dauer des Verfahrens. Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Menschenrechtsbeschwerde insbesondere auch mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende 12. Zusatzprotokoll zur EMRK Aussicht auf Erfolg. Danach kann sich die Bundesregierung nicht darauf berufen, in Ansehung anderer, vorrangiger Staatsaufgaben stünden die für eine verkehrswertige Entschädigung erforderlichen Mittel im Umfange von ca. 26 Milliarden DM nicht zur Verfügung. Denn dem Bundesfiskus und anderen öffentlichen Händen (den neuen Bundesländern und Gemeinden) ist das rechtsstaatswidrig entzogene Eigentum der Opfer mit der Wiedervereinigung Deutschlands zugefallen, so dass die Entschädigungen aus den Erlösen der laufenden Privatisierung finanziert werden können. Mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechnen wir in drei bis fünf Jahren.

Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen
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