Rechtsmittel gegen Neubauern-Urteil des EGMR
Presseerklärung vom 27.02.2004 zur Entscheidung der Bundesregierung Rechtsmittel gegen Neubauern-Urteil des EGMR einzulegen
Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen, der Verband der Bodenreformopfer bedauert die Entscheidung der Bundesregierung, gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Januar 2004 Rechtsmittel einzulegen. Diese Entscheidung bewirkt “neues Unrecht” ausschließlich zu Lasten von Menschen in den neuen Bundesländern, denen als sog. “Neubauern” Flächen aus dem Bodenreformland der “Alteigentümer” zugeteilt worden sind. Diese haben auf diesen Teil ihres früheren Eigentums immer verzichtet, um mit ihren – ausschließlich gegen den Staatsfiskus gerichteten – Ansprüchen kein “neues Unrecht” zu Lasten Dritter zu bewirken, – aber nicht, um den Staatsfiskus der neuen Bundesländer zu bereichern. Ersichtlich fühlen sich die Regierungen der neuen Bundesländer nicht wohl bei der Entscheidung der Bundesregierung. Denn sie haben diese lediglich “ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen”.
Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung als rechtsmissbräuchlich. Denn die Anrufung der “Großen Kammer” des EGMR zu Lasten der Neubauern ist offensichtlich unbegründet. Sie dient ausschließlich als “Vehikel”, eine positive Entscheidung der “Großen Kammer” des EGMR zu Gunsten der Bodenreformopfer hinaus zu zögern oder zu verhindern, mit der die Bundesregierung seit dem 30. Januar 2004 ernsthaft rechnen muss.
Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender