Beschwerden der Bodenreformopfer in Straßburg verhandelt
Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte für Anfang 2005 erwartet
Vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menscherechte in Straßburg hat heute die mündliche Verhandlung über die Beschwerden der Bodenreformopfer stattgefunden. Die Anwälte der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), der Interessenvertretung zahlreicher Bodenreform- und Vertreibungsopfer, Dr. Christofer Lenz (Stuttgart), Dr. Wolfgang Peukert (Straßburg) und Albrecht Wendenburg (Celle) haben eine Verletzung des Eigentumsschutzes und des Diskriminierungsverbotes der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Bundesrepublik gerügt.
Die Straßburger Richter (17 Richter und Richterinnen unterschiedlicher Nationalität) werden nun prüfen müssen, ob die Antragsteller 1990 die berechtigte Erwartung auf eine durchsetzbare Eigentumsposition hatten, um wieder in den Genuss ihres Eigentums zu kommen, oder für den Verlust eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Zu Beginn seines Plädoyers hatte Rechtsanwalt Dr. Lenz ausgeführt: “Was werfen wir Deutschland vor? Nicht die Konfiskation in der sowjetischen Besatzungszone bis 1949. Nicht die Enteignungen der DDR nach 1949. Nicht das damit verbundene große Unrecht. Aber die Defizite, die Defizite bei der Wiedergutmachung dieses Unrechts nach der Vereinigung Deutschlands. Das war keine Wiedergutmachung, das war eine zweite Enteignung. Das war die größte Unrechtstat, welche die Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung je begangen hat. Die Bundesrepublik hat die Opfer in zwei Gruppen geteilt: die Privilegierten und die Diskriminierten. Die Privilegierten bekamen ihr Eigentum in natura zurück. Sie bekamen 100% des Wertes. Die Diskriminierten, darunter die Beschwerdeführer, erhalten nur eine minimale Entschädigung. Auch diese erhalten sie erst in ferner Zukunft. Viele Betroffene bekommen sogar überhaupt nichts.”
“Wir erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Wir setzen große Hoffnungen in das Urteil, welches wir Anfang 2005 erwarten.” sagte Rechtsanwalt und Notar Wendenburg, der Vorsitzende der AfA im Anschluss an die mündliche Verhandlung in Straßburg.
Entscheidende Verhandlung über Beschwerden der Bodenreformopfer 1945-1949
“Wir erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Wir setzen große Hoffnungen in die morgige Verhandlung. Ein Urteil selbst wird nicht vor Anfang 2005 verkündet werden,” sagte Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg im Vorfeld der Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Wendenburg ist einer der Verfahrensbevollmächtigten vor dem EGMR und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), der Interessenvertretung zahlreicher Bodenreform- und Vertreibungsopfer, die dieses Verfahren entscheidend mit vorangetrieben hat. In der AfA sind ca. 15.000 Betroffene und Angehörige vertreten.
Am 29.01.2004, kurz nach dem Urteil im sog. “Neubauernverfahren”, war bereits vor der Kleinen Kammer des EGMR in dieser Sache verhandelt worden. Die Kleine Kammer hatte aber nicht in der Sache entschieden, die Beschwerde vielmehr der Großen Kammer vorgelegt, welche nun eine endgültige Entscheidung treffen wird.
Ausführliche Informationen über das Verfahren können in der Geschäftsstelle der AfA angefordert werden.
Die Rechtsanwälte der AfA werden unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung im Gebäude des Gerichtshofs in Straßburg für eine Pressekonferenz zur Verfügung stehen.
Straßburg 22. September 2004 – Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Entscheidende Verhandlung über Beschwerden der Bodenreformopfer (1945-1949)
“Die Bundesrepublik Deutschland hat nach der Wiedervereinigung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, indem sie das noch im Staatsbesitz befindliche konfiszierte Vermögen der Bodenreformopfer weder zurückgibt noch verkehrswertgerecht entschädigt. Die im Zuge der Vertreibung in den Jahren 1945 bis 1949 erfolgten (Menschen-) Rechtsverletzungen stehen damit nur indirekt auf dem Prüfstand des Gerichtshofs, weil sie vor Inkrafttreten der Konvention geschehen sind. Wir erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Der bundesdeutsche Gesetzgeber müsste dann eine konventionsgerechte Wiedergutmachungsregelung des Bodenreform- und Vertreibungsunrechts schaffen. Dies könnte durch eine Rückgabe des noch im Staatsbesitz befindlichen Bodenreformlandes oder durch eine verkehrswertgerechte Entschädigung geschehen.” formulierte der Celler Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg seine Erwartung an die entscheidende Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), die in einer Woche am 22. September in Straßburg stattfindet.
Wendenburg ist einer der Verfahrensbevollmächtigten vor dem EGMR und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), der Interessenvertretung zahlreicher Bodenreform- und Vertreibungsopfer, die dieses Verfahren entscheidend mit vorangetrieben hat. In der AfA sind ca. 15.000 Betroffene und Angehörige vertreten.
Am 29.01.2004, kurz nach dem Urteil im sog. “Neubauernverfahren”, war bereits vor der Kleinen Kammer des EGMR in dieser Sache verhandelt worden. Die Kleine Kammer hatte aber nicht in der Sache entschieden, die Beschwerde vielmehr der Großen Kammer vorgelegt, welche nun eine endgültige Entscheidung treffen wird.
Ausführliche Informationen über das Verfahren können in der Geschäftsstelle der AfA angefordert werden.
Die Rechtsanwälte der AfA werden unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung im Gebäude des Gerichtshofs in Straßburg für eine Pressekonferenz zur Verfügung stehen.