Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

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Archiv: Dezember 2004

Zum Beschluss des BVerfG vom 01.12.04

Presseerklärung zu dem am 01. Dezember 2004 bekannt gemachten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 – 2 BvR 955/00 und 1038/01 -

Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der “Ostenteignung” ohne Erfolg

Die erneute Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden von Bodenreformopfern nun auch durch den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts ist eine neuerliche Bestätigung der leidvollen Erfahrung, dass einer unter menschenrechtswidrigen Umständen um ihr Vermögen gebrachten Minderheit in Deutschland keine Gerechtigkeit widerfahren soll. Deshalb blicken die Betroffenen erwartungsvoll nach Straßburg, wo die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. September 2004 zu Beginn des kommenden Jahres ein endgültiges Urteil sprechen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer kurzen Schlusspassage zwar gemeint, seine Entscheidung stehe nicht im Widerspruch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des EGMR. Dabei bezieht sich das Bundesverfassungsgericht aber ausschließlich auf Entscheidungen, die für Bodenreformopfer nicht einschlägig sind. Insbesondere und bezeichnenderweise unterlässt das Bundesverfassungsgericht auch jedweden Hinweis darauf, dass die maßgebliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte noch aus- und unmittelbar bevorsteht! Diese wird voraussichtlich ganz anders lauten, zumal das Bundesverfassungsgericht mit keinem Wort begründet hat, warum die minimalen, oftmals Null Euro betragenden Ausgleichsleistungen, eine angemessene Auskehr der völkerrechtswidrigen Bereicherung Deutschlands auf Kosten der Opfer darstellen könnte. Es erscheint kaum vorstellbar, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte “kurz vor Toreschluss” durch das Bundesverfassungsgericht präjudizieren lässt.

Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender

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