Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Archiv: März 2005

Zum Urteil der Großen Kammer des EGMR

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über Beschwerden der Bodenreformopfer (1945 bis 1949)

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat durch ihr heutiges Urteil die Beschwerden der Bodenreformopfer zurückgewiesen. In der Großen Kammer hat sich keine Mehrheit für die Auffassung der Beschwerdeführer gefunden, die Bundesrepublik Deutschland habe nach der Wiedervereinigung Deutschlands gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen, indem sie das noch im Staatsbesitz befindliche konfiszierte Vermögen der Bodenreformopfer weder zurückgibt noch verkehrswertgerecht entschädigt. Die im Zuge der Vertreibung in den Jahren 1945 bis 1949 erfolgten (Menschen-) Rechtsverletzungen und deren vermögensrechtliche Folgen bedürfen dennoch einer politischen Aufarbeitung. Denn es geht um das noch abzuarbeitende Thema der Vertreibung von Deutschen durch Deutsche in Deutschland, um eine nach wie vor verbleibende Bereicherung des deutschen Staatsfiskus auf Kosten der Opfer dieser menschenrechtswidrigen Vertreibungen sowie um die Beseitigung des Makels des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland, der auf einer Täuschung des Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichts durch die Bundesregierung beruht und der in einer dauerhaft verletzenden Diskriminierung einer Minderheit, der Bodenreformopfer, fortwirkt.

Darüber hinaus geht es um einen dringlich gebotenen politischen Impuls zur Stärkung des Eigentums als Grundvoraussetzung eines freiheitlichen Rechtsstaates und der sozialen Marktwirtschaft. Gefordert sind Anreize für Investitionen der früheren Eigentümer in ihren ehemaligen Besitz in den neuen Bundesländern mit weitreichenden, positiven Folgen für deren künftige Entwicklung. Dieser Aufgabe kann sich die Politik auch nach der heutigen Entscheidung des EGMR nicht entziehen, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), der Celler Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg im Anschluss an die heutige Urteilsverkündung. Neben den Rechtsanwälten Dres. Christofer Lenz (Stuttgart) und Wolfgang Peukert (Straßburg) ist Wendenburg einer der Verfahrensbevollmächtigten vor dem EGMR. Die AfA ist die bedeutendste Interessenvertretung zahlreicher Bodenreform- und Vertreibungsopfer, die dieses Verfahren entscheidend mit vorangetrieben hat. Durch die AfA werden ca. 15.000 Betroffene und Angehörige vertreten. Ausführliche Informationen über das Verfahren können bei der Geschäftsstelle der AfA in Berlin angefordert werden. Am Sonnabend, dem 07. Mai 2005 findet ab 13.00 Uhr in Hannover eine Podiumsdiskussion über Ergebnis und Inhalt des heutigen Urteils statt, an der u.a. der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und der frühere Bundesminister der Justiz Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) teilnehmen werden.

Am 30.03.05 Verkündung des Urteils der Großen Kammer des EGMR

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verkündet am Mittwoch, dem 30. März 2005 ihre Entscheidung über Menschenrechtsbeschwerden der “Alteigentümer” (1945/1949)

Begründeter Anlass für die Hoffnung der Bodenreformopfer auf Erfolg

Am Mittwoch, dem 30. März 2005 um 10.00 Uhr verkündet die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ihre Entscheidung über Menschenrechtsbeschwerden der “Alteigentümer”, über welche am 22. September 2004 in Straßburg mündlich verhandelt worden ist. Prozessbeobachter rechnen mit einem Erfolg der Beschwerden. Die Bundessrepublik Deutschland hat nach der Wiedervereinigung Deutschlands gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, indem sie das noch im Staatsbesitz befindliche, konfiszierte Vermögen der Bodenreformopfer weder zurückgibt noch verkehrsgerecht entschädigt. Die im Zuge der Vertreibung in den Jahren 1945 bis 1949 erfolgten Menschenrechtsverletzungen stehen damit nur indirekt auf dem Prüfstand des Gerichtshofs, weil sie vor Inkrafttreten der Konvention geschehen sind. Wir erwarten aber, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Der bundesdeutsche Gesetzgeber müsste dann eine konventionsgerechte Wiedergutmachungsregelung des Bodenreform- und Vertreibungsunrechts schaffen. Dies könnte durch eine Rückgabe des noch im Staatsbesitz befindlichen Bodenreformlandes oder durch eine verkehrswertgerechte Entschädigung geschehen.

Die der Bundesregierung zunächst zugestellten Pilotbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind von den Rechtsanwälten der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), Herrn Rechtsanwalt Dr. Christopher Lenz (Stuttgart), Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Peukert (Straßburg) und Herrn Rechtsanwalt Albrecht Wendenburg (Celle) vertreten worden. Die AfA ist die bedeutendste und größte Interessenvertretung der Bodenreform- und Vertreibungsopfer. Sie steht hinter den einschlägigen, seit 1990 geführten Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden. Durch die AfA werden ca. 15.000 Betroffene und Angehörige vertreten.

Die Rechtsanwälte der AfA werden unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung im Gerichtsgebäude des Gerichtshofs in Straßburg für eine Pressekonferenz zur Verfügung stehen.

Für Auskünfte steht die Geschäftsstelle der AfA, insbesondere deren Vorsitzender, Herr Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg unter

KSB INTAX
Hannoversche Straße 57
29221 Celle

Telefon: +49 5141 28040
Telefax: +49 5141 29808
E-Mail: Albrecht.Wendenburg@ksb-intax.de

zur Verfügung.

Jahreshauptversammlung am 05.03.2005 in Hannover

Ergebnis der Vorstandswahl

Die Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) fand am 5. März 2005 in Hannover statt.

Bei den Vorstandswahlen wurden Herr Albrecht Wendenburg als Vorsitzender und Herr Hans Berckemeyer als stellvertretender Vorsitzender bestätigt. Anstelle des aus dem engeren Vorstand der AfA ausgeschiedenen Schatzmeisters, Albrecht Graf von Schlieffen, wurde der 33-jährige Landwirt Claus-Christian Kühne aus Wanzleben neu in den Vorstand gewählt. Erimar von der Osten wurde als Schriftführer und Ludolf Freiherr von Oldershausen als weiteres Vorstandsmitglied ebenfalls wieder gewählt.

In Anbetracht des für April 2005 erwarteten Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zur Frage der Ausgleichsleistung und des Vertreibungsunrechts in Zusammenhang mit der Bodenreform 1945-1949, kündigte Herr Wendenburg vor den ca. 300 Mitgliedern und Gästen eine außerordentliche Versammlung der AfA am 4. Juni 2005 (voraussichtlicher Termin) in Hannover an, bei der über die Umsetzung des Urteils aus Straßburg berichtet werde.

Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen
- Telefon: +49 30 318072-28 - Telefax: +49 30 318072-42 - E-Mail: arge.agrarfragen@t-online.de -