Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Archiv: Mai 2005

Resolution der AfA, verabschiedet anläßlich der Podiumsdiskussion am 07.05.05

Resolution anlässlich einer von ca. 500 Betroffenen besuchten außerordentlichen Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen am 07. Mai 2005 in Hannover ist zu der Unzulässigkeitsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 30. März 2005 in Sachen Bodenreform folgende Resolution verabschiedet worden:

Die Nichtbefassung des EGMR entbindet die politischen Parteien und die Bundesregierung nicht von ihrer Aufgabe, das den Bodenreformopfern für die Wiedervereinigung Deutschlands abverlangte Sonderopfer nach rechtsstaatlichen Grundsätzen auszugleichen und den nachhaltig gestörten Rechtsfrieden wieder herzustellen. Im Vertrauen darauf, dass dies geschieht, richten die Betroffenen ihren Blick nach vorne, um in alter Verbundenheit an ihre angestammte Heimat mit Engagement zum Wohle der neuen Bundesländer und der in ihnen lebenden Menschen beizutragen. Noch ca. 700.000 ha land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus Bodenreformkonfiskationen stehen – ohne Verletzung schutzwürdiger Rechte Dritter (redlicher Erwerber, Neubauern und Pächter) – zu Wiedergutmachungszwecken zur Verfügung. Dasselbe gilt für ca. 3 Milliarden €, die aus der Privatisierung von Bodenreformland erlöst worden sind. Die Bundesregierung hat sie auf Kosten der Opfer vereinnahmt/erspart. Wir fordern daher vom Gesetzgeber die Aufhebung des § 1, Abs. 1 Satz 3 des Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetztes. Ein Anhaltspunkt für eine gerechte Wiedergutmachungslösung könnte notfalls das Mauergrundstücksgesetz aus dem Jahre 1996 sein. Einen Anknüpfungspunkt bieten außerdem die Mindestanforderungen an die Einhaltung des Gleichheitssatzes, welche die vier im dritten Bodenreformurteil vom 22. November 2000 überstimmten Verfassungsrichter gestellt haben. In diesem Lichte und nach den Grundsätzen des Beschlusses der EU-Kommission vom 20. Januar 1999 ist das Flächenerwerbsprogramm zugunsten der “Alteigentümer” nachhaltig zu novellieren.

Wir fordern die Anerkennung der mit der sog. “Demokratischen Boden- und Industriereform” verbundenen, menschenrechtswidrigen Vertreibungen als Strafaktionen, auch soweit sie in Ausübung kommunistischer Willkür ohne förmliche Urteile erfolgt sind, – mit allen sich daraus ergebenen Konsequenzen einer straf- und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung.

Podiumsdiskussion mit Ministerpräsident Wulff

Wulff unterstützt Alteigentümer

Vor ca. 500 Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen hat sich der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff am vergangenen Sonnabend in Hannover zu den Alteigentümern bekannt. Die Zurückweisung der Menschenrechtsbeschwerde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entbinde die Politik nicht von ihrer moralischen Verpflichtung, für eine gerechte Wiedergutmachung zu sorgen, an der es nach wie vor fehle. Unter Hinweis auf die Rede von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler am 15. März 2005 in Berlin betonte Wulff, beim Aufbau der neuen Bundesländer sei das Erfolgsrezept vernachlässigt worden, dass der Bundesrepublik Deutschland nach dem Krieg Zuversicht und Wohlstand, Stabilität und Ansehen gebracht habe. Erst auf dem Boden einer gesunden Wirtschaft und der Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht könne die Gesellschaft ihre eigentlichen Ziele erfüllen. Das gelte heute mehr denn je vor allem bezogen auf den Aufbau in den neuen Bundesländern. Hierbei sei die Heimatverbundenheit und die Investitionsbereitschaft der eigentlichen Eigentümer vernachlässigt worden. Hier gebe es eine Vielzahl gleichgelagerter Interessen der Menschen in den neuen Bundesländern und der Alteigentümer, die nun – unbefangen von Festlegungen der Vergangenheit – zur Schaffung von Rechtsfrieden und zum Wohle des wirtschaftlichen Aufschwunges umgesetzt werden müssten. Dazu kündigte Wulff eine Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen an. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen verabschiedeten die anliegende Resolution.

Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender

Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen
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