Forderungen an die Parteien anläßlich der Bundestagswahl 2005
Forderungen der Opfer der Boden- und Industriereform 1945 bis 1949 in der SBZ
1. Kein Schlussstrich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
Die Unzulässigkeitsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der letztlich eine Befassung mit den Beschwerden abgelehnt hat, bedeutet, dass der nachhaltig gestörte Rechtsfrieden auf politischem Wege hergestellt werden muss. Deshalb erheben wir folgende Forderungen:
2. Rehabilitierung der Opfer von Vertreibungs- und Verfolgungsunrecht
In § 1 Abs. 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) ist Satz 3 zu streichen. Die Opfer von Verfolgungs- und Vertreibungsunrecht sind mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen zu rehabilitieren, und zwar unabhängig von der Frage, ob ihre Verfolgung und Vertreibung auf einem rechtsförmigen Verfahren, also auf einem Urteil beruht oder auf verwaltungsrechtlicher Grundlage, also auf blanker Willkür. Die Opfer willkürlicher Verfolgung dürfen nicht schlechter gestellt werden, als diejenigen, die “in den Genuss” eines rehabilitierungswürdigen Unrechtsurteils gelangt sind.
3. Höhere Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen
Die minimalen Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen verstoßen nach Auffassung von vier im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2004 überstimmten (bürgerlichen) Richtern gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG); unter ihnen der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Papier und der damalige Berichterstatter Dr. Hömig. Die bürgerlichen Parteien bleiben aufgefordert, die Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen auf dasjenige Maß zu erhöhen, welches die vier überstimmten bürgerlichen Verfassungsrichter mindestens für erforderlich gehalten haben, um dem Gleichheitssatz zu genügen.
4. Günstigere Erwerbsmöglichkeiten für Bodenreformopfer
4.1 Keine Übertragung der noch ca. 700.000 land- und forstwirtschaftlichen Flächen von der BVVG an die neuen Bundesländer (Landgesellschaften).
4.2 Verrechnung des EALG-Kaufpreises mit Ansprüchen auf Ausgleichsleistungen und Stundung bis zu deren Fälligkeit.
4.3 Herabsetzung des Erwerbspreises für Bodenreformopfer gemäß Beschluss der EU-Kommission vom 20. Januar 1999 (keine Beihilfe/lediglich Kompensation).
4.4 Erhöhung der in § 3 Abs. 5 u. 9 vorgesehenen Möglichkeit zum begünstigten Erwerbe landwirtschaftlicher Flächen auf das Doppelte.
4.5 Erwerbsvorrang von Bodenreformopfern vor nicht betroffenen Konkurrenten beim Forsterwerb (entsprechende Änderung des § 4 Abs. 5 FlErwV).
Vorrangige Berücksichtigung der Alteigentümer beim Forsterwerb sowohl beim Verkauf noch nicht angebotener Flächen als auch zum Zwecke der Arrondierung bereits erworbener Forstflächen. Verzicht auf “knebelungsähnliche” Auflagen (betreffend Vorlage von Betriebsgutachten und Betriebsleitung).
4.6 Erweiterung der Übertragung von Flächenerwerbsmöglichkeiten an (weniger eng) verwandte Personen (Änderung von § 3 Abs. 5 S. 8 u. 9 AusglLeistG).
4.7 Entsprechend § 3 Abs. 8 lit. c) AusglLeistG (Forsterwerb) keine Verpflichtung für Bodenreformopfer zur Ortsansässigkeit beim Landerwerb (entsprechende Änderung/Klarstellung in § 3 Abs. 2 S. 3 AusglLeistG i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 2 FlErwV). Entsprechender Verzicht der BVVG auf darauf gestützte Rücktrittsrechte und Ansprüche auf Vertragsstrafen.
4.8 Lockerung der Zweckbindung in §§ 12 und 13 FlErwV (“Knebelungsvorschriften” für Bodenreformopfer); Verkürzung der Dauer der Zweckbindung auf maximal 10 Jahre für Bodenreformopfer.
4.9 Verkürzung der Spekulationsfrist in § 3 Abs. 10 AusglLeistG auf maximal 10 Jahre für Bodenreformopfer.
4.10 Änderung von § 21 LAG (landwirtschaftliche Altersrente) wegen Konfliktes in § 3 Abs. 10 AusglLeistG; Rentenberechtigung für Bodenreformopfer mit 65 auch schon vor Betriebsübergabe.
5. EALG-Kommission
Wir fordern die Einrichtung einer “EALG-Kommission” bestehend aus Parlamentariern, Regierungsvertretern und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (Alteigentümer) zwecks Bereinigung und Weiterentwicklung der offenen Vermögens- und Entschädigungsfragen, insbesondere des begünstigten Flächenerwerbes in den neuen Bundesländern (vergleichbar mit der “Laufs-, Gerster-, Scholz- und Rawe-Kommission” unter der Kohl-Regierung während der Legislaturperioden des 11. und 12. Deutschen Bundestages).