Erschwernisse für Aufbau Ost BVVG und “Kleinwald”-Erwerb
Zur Weisung des Bundesfinanzministeriums an die BVVG, Kleinwald bis zu 30 ha nur noch zum Verkehrswert zu verkaufen.
Der Bundesfinanzminister unterläuft das Ausgleichsleistungsgesetz und verkürzt in verfassungswidriger Weise gesetzliche Erwerbsansprüche von Alteigentümern. Diese beschränken sich nicht allein auf die Möglichkeit, forstwirtschaftliche Flächen in dem äußerst begrenzten Umfang der Ausgleichsleistung nach § 3 Abs 5 AusglLeistG zu erwerben. Vielmehr steht den Alteigentümern nach dem Gesetz (§ 3 Abs. 8 lit c) AusglLeistG) darüber hinaus das Recht zu, auch Kleinwaldflächen bis 1.000 ha begünstigt zu erwerben.
Dieser Erwerbsanspruch soll nun bezogen auf Kleinwaldflächen entschädigungslos konfisziert werden.
Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen widersetzt sich diesem erneuten Eingriff in die ohnehin bescheidenen Rechte der Alteigentümer. Sie wird Betroffene dabei unterstützen, ihre gesetzlich nach wie vor bestehenden Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender