Zum Entwurf eines Flächenerwerbsänderungsgesetzes
Am 1. Oktober 2007 hat das Bundesfinanzministerium betroffene Verbände zu dem in Vorbereitung befindlichen Entwurf eines Flächenerwerbsänderungsgesetzes (FlErwÄndG) angehört. Dieser Entwurf soll im November vom Bundeskabinett verabschiedet und noch im Verlaufe des Monats Dezember in erster Lesung in den Bundesrat eingebracht werden.
Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen begrüßt, dass der begünstigte Flächenerwerb durch “Alteigentümer” in Übereinstimmung mit geltendem Gemeinschaftsrecht sowohl nach § 3 Abs. 5 als auch § 3 Abs. 8 lit. c) AusglLeistG als Wiedergutmachungsprogramm für erlittenes Unrecht aufrechterhalten bleibt. Sie fordert eine Aufhebung der Verpflichtung von “Alteigentümern” zur Ortsansässigkeit beim Landerwerb, hilfsweise ihre Modifikation des Inhalts, dass anstelle der Begründung des Hauptwohnsitzes (der gesamten Familie des Erwerbers) die Errichtung des Betriebssitzes in der Nähe der Betriebsstätte ausreicht. Die “Alteigentümer” fordern ferner eine Wiedereinführung des Abschlages von 10% bei der Ermittlung des Verkehrswertes von landwirtschaftlichen Flächen sowie eine Nachschlagsregelung für Berechtigte beim Landerwerb nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG analog § 3 Abs. 9 AusglLeistG. Diese Nachschlagsregelung ist aus Wiedergutmachungsgründen geboten, weil die Preisentwicklung für landwirtschaftliche Flächen in den neuen Bundesländern die diesbezügliche Flächenerwerbsmöglichkeit für Alteigentümer faktisch um mehr als die Hälfte aufgezehrt hat.
Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender