Koalitionsparteien erweisen sich als unfähig zu einem fairen Kompromiss
Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen begrüßt zwar, dass das Flächenerwerbsänderungsgesetz nun endlich verabschiedet werden soll. Sie stellt aber fest, dass sich die Koalitionsparteien in der Frage einer fairen Verkehrswertermittlung (für Alteigentümer) bzw. der Wiederherstellung des Umfanges ihrer Erwerbsmöglichkeiten als kompromissunfähig erwiesen haben. Besonders unverständlich ist den Betroffenen, dass beide Koalitionsparteien offenbar nicht einsehen wollen, dass EU-rechtliche Vorgaben für die Verkehrswertermittlung nach dem Beschluss der EU-Kommission vom 20. Januar 1999 für Alteigentümer nicht gelten. Denn im Gegensatz zu anderen Erwerbern erhalten sie keine Beihilfe, sondern lediglich eine (teilweise) Kompensation erlittener Schäden. Tief enttäuscht sind die Alteigentümer von CDU/CSU, die offenbar nicht einmal willens, jedenfalls nicht in der Lage sind, wenigstens auf den Kompromissvorschlag aus dem Bundesfinanzministerium einzugehen, der vorsieht, die Erwerbsberechtigung gemäß § 3 Abs. 5 AusglLeistG um 6 % Zinsen auf die gekürzte Bemessungsgrundlage seit dem 01.01.2004 zu erhöhen. Die schon im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands von der Kohl-Regierung tief enttäuschten Alteigentümer werden daraus im Wahlkampf ihre Konsequenzen ziehen, – sofern sich CDU/CSU nicht doch noch besinnen, zumindest diesen Weg mitzugehen!
Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender