Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Archiv: April 2009

Presseerklärung zum Flächenerwerbsänderungsgesetz (FlErwÄndG)

1. Verfassungswidrige Ungleichbehandlung natürlicher und juristischer Personen

Dass am 24.04.2009 vom deutschen Bundestag verabschiedete Flächenerwerbsänderungsgesetz bewirkt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung natürlicher und juristischer Personen. Das Gesetz sieht nämlich die Einfügung eines neuen Absatzes 2 a) in § 12 der FlErwV vor. Danach können die Anteilswerte juristischer Personen bereits jetzt an nicht ortsansässige Spekulanten ver-kauft werden, nachdem 75 % der (bisherigen) Gesellschafter als Pächter 15 Jahre ortsansässig gewesen sind. Da die Nachfolgegesellschaften der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG’en) in den neuen Bundesländern diese Voraussetzungen in aller Regel erfüllen, können Gesellschafteranteile von Drittpersonen bereits jetzt übernommen werden, obwohl der begünstigte Kauf land- oder forstwirtschaftlicher Flächen erst wenige Jahre zurückliegt. Diese – natürlichen Personen und Mitgliedern von BGB-Gesellschaftern nicht zustehende – Spekulationsmöglichkeit verstößt gegen Beihilfevorschriften des EU-Vertrages und gegen die höherrangige Gesetzesvorschrift des § 3 Abs. 10 Ausgleichsleistungsgesetz.

2. Begünstiger Erwerb von “Rückfallflächen” zulässig

Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums stehen sogenannte “Rückfallflächen” erneut für den begünstigten Flächenerwerb nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Flächen, die infolge der Rückabwicklung von Verträgen wieder der BVVG zufallen. Die derzeit von der BVVG gehandhabte Praxis, derartige Flächen nur noch zum Verkehrswert zu verkaufen, ist nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums vom Gesetz nicht gedeckt – und daher unverzüglich einzustellen. Dies ist von großer Bedeutung für die Wiedergutmachungsansprüche der Alteigentümer, die nach eine Verordnung der Europäischen Kommission vom 15.12.2006 ab dem 01.01.2010 allein noch berechtigt sein werden, gem. § 3 AusglLeistG land- und forstwirtschaftliche Flächen begünstigt von der BVVG zu erwerben.

Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender

Auftakt zu einem “Flächenerwerbsbereinigungsgesetz” in der 17. Wahlperiode

Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen begrüßt die mit dem Flächenerwerbsänderungsgesetz verbundenen Erleichterungen für Alteigentümer beim begünstigten Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Namentlich die Verkürzung der Bindungs- und Spekulationsfristen und die Modifizierung der Verpflichtung zur Ortsansässigkeit war seit langem fällig und aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Der in der großen Koalition gefundene Kompromiss ist allerdings noch bei weitem nicht befriedigend und begründet die Notwendigkeit einer erneuten Befassung des Gesetzgebers mit der Materie in der 17. Wahlperiode.

Dann nämlich steht ein “Flächenerwerbsbereinigungsgesetz” an, weil sich ab dem 1. Januar 2010 aufgrund einer Verordnung der EU-Kommission vom 15. Dezember 2006 die äußeren Rahmenbedingungen des begünstigten Flächenerwerbes nach § 3 AusglLeistG grundlegend ändern werden. Von diesem Zeitpunkt an sind nur noch Alteigentümer berechtigt, land- und forstwirtschaftliche Flächen begünstigt zu erwerben, so dass eine “Gleichbehandlung im Unrecht” mit Dritterwerbern, namentlich bei der Verkehrswertermittlung nicht mehr “notwendig” und schon gar nicht mehr gerechtfertigt ist. Denn EU-rechtlich erhalten Alteigentümer keine Beihilfe, sondern lediglich eine Kompensation erlittener Schäden. Deshalb fordern wir, künftig – anstelle der leider nicht gelungenen “Stichtagsregelung” – den begünstigten Kaufpreis für landwirtschaftliche Flächen wieder nach altem, bis zum 30.09.2000 geltenden Recht zu bilden (dreifacher Einheitswert).

Leider ist in dieser Legislaturperiode versäumt worden, wenigstens einen Teil des Schadens wieder gut zu machen, den Alteigentümer dadurch erleiden, dass die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen es in verfassungs- und menschenrechtswidriger Weise nicht vermögen, die bis zum Jahre 1995 zustellenden Anträge auf Ausgleichsleistungen zu bescheiden und damit überhaupt erst die Voraussetzungen für Alteigentümer zu schaffen, am begünstigten Flächenerwerb teilzunehmen. Die aus der überlangen Dauer solcher Verfahren entstandenen, erheblichen Vermögensschäden sind ein grundlegendes Problem der Staatshaftung, – von der Notwendigkeit moralischer Wiedergutmachung ganz zu schweigen!

Deshalb gilt es in der kommenden Legislaturperiode nachzuholen, was jetzt versäumt worden ist, nämlich die Erledigung unserer Forderungen; insbesondere, die Verpflichtung zur Ortsansässigkeit von Alteigentümern auch beim Landerwerb abzuschaffen, jedenfalls die Verpflichtung zur Ortsansässigkeit nicht auch Erben aufzuerlegen, die Bindungs- und Spekulationsfristen auf maximal 10 Jahre zu verkürzen, den Umfang der Berechtigung von Alteigentümern zum begünstigten Flächenerwerb durch eine Zinsregelung (Aufschlag von Zinsen auf die gekürzte Bemessungsgrundlage) angemessen zu erhöhen, das Verbot, neben forstwirtschaftlicher Flächen auch landwirtschaftliche Flächen erwerben zu dürfen, zu streichen. Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen, ihre Mitglieder und deren ca. 10.000 Miterben, werden im Bundestagswahlkampf und danach mit Nachdruck dafür eintreten, dass diese Forderungen nun endlich – 20 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands! – erfüllt werden.

Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender

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