Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Archiv: Januar 2010

Bemerkungen zu einem Rundschreiben des “Göttinger Kreises” vom 06.01.2010

In dem neuerlichen Rundschreiben des “Göttinger Kreises” vom 06.01.2010 erhebt Beatrix Herzogin von Oldenburg den Vorwurf, “die Führung der AfA”, also ich, habe in Gesprächen mit Politikern und mit Ministerien einen 10-Punkte-Forderungs-Katalog vorgelegt, der hinter die Verhandlungs- und Forderungsposition der 25-Prozent-Rückkaufregelung der FDP zurückgehe, der (angeblich) “auf der Grundlage unserer erfolgreichen Arbeit” beruht. Dazu ist Folgendes zu sagen:

1. Dieser Vorwurf beruht auf einer völligen Verkennung/Unkenntnis des Koalitionsvertrages vom 26.10.2009. Er enthält zwei – die Alteigentümer betreffende – Passagen, nämlich

  • die Textziffern 2032 ff. “Ehemalige Treuhandflächen
    Die Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) soll unter verstärkter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig vorangebracht und im Wesentlichen bis zum Jahre 2025 abgeschlossen werden. Die gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG wird überprüft. Wir setzen Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer durch.”
  • sowie die Textziffern 5022 ff. “Enteignungen in der SBZ (1945-49)
    Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.”

2. Der vom Göttinger Kreis kritisierte 10-Punkte-Forderungskatalog vom 01./08.12.2009 betrifft lediglich die erstgenannte Passage (Textziffern 2032 ff.). Die 25-Prozent-Rückkaufregelung der FDP findet in der zweitgenannten Passage (Textziffern 5022 ff.) ihren Niederschlag. Zu dieser letztgenannten Passage gibt es überhaupt noch keine Stellungnahme der AfA. Die Behauptung, die Führung der AfA sei hinter die Verhandlungs- und Forderungsposition der FDP zurückgegangen, ist also unzutreffend!

3. Herzogin von Oldenburg ist – mangels Sachkunde – offenbar unbekannt, dass die beiden vorgenannten Passagen des Koalitionsvertrages (leider) nicht einheitlich abgearbeitet werden. Vielmehr hat das Bundesfinanzministerium zur Erledigung der erstgenannten Passage bereits einen – intern noch abzustimmenden – Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, während zum Zwecke der Erledigung der zweitgenannten Passage zunächst eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll. Der 10-Punkte-Forderungskatalog der AfA war – mit Blick auf das unmittelbar bevorstehende Gesetzesvorhaben des BMF – also dringlich und ist – mit Erfolg – auch bereits wirksam geworden. So sieht der – intern noch abzustimmende – Referentenentwurf u.a. vor, einen Teil der AfA-Forderungen zu berücksichtigen, nämlich die Herabsetzung des Kaufpreises für Landwirtschaftliche Flächen (Stichtag 2006), die Erweiterung der Übertragungsbefugnis von Erwerbsmöglichkeiten auf Angehörige i.S.d. § 15 der Abgabenordnung und die Verkürzung der Bindung- und Spekulationsfrist von (durch die AfA erwirkten) 15 Jahre auf nur noch 12 Jahre.

4. Den 10-Punkte-Forderungskatalog der AfA hat sich der niedersächsische Ministerpräsident Dr. h.c. Christian Wulff zu eigen gemacht und dies dem federführenden Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble mit Schreiben vom 16.12.2009 gegenüber erklärt. Der Bundesfinanzminister hat daraufhin mit mir, der Führung der AfA, einen Besprechungstermin vereinbart. Dabei wird es zunächst vornehmlich um den 10-Punkte-Forderungskatalog der AfA gehen. Mit Ministerpräsident Wulff ist aber abgestimmt, dass er sich auch dem oben an zweiter Stelle genannten Koalitionsthema im Rahmen der vorgesehenen Arbeitsgruppe widmet. In seinem vorgenannten Schreiben an den Bundesfinanzminister vom 16.12.2009 hat er dazu ausgeführt:

“Im Anschluss an die Änderung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes soll – so wurde mir weiter berichtet – dann die Arbeitsgruppe gebildet werden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten. Da ich bei den Betroffenen ganz persönlich im Wort stehe und mir dieses Thema außerordentlich wichtig ist, möchte ich mich hier gerne einbringen. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn ich Ihre Vorstellungen zur geplanten weiteren Vorgehensweise in diesem Punkt erfahren könnte.”

Dieses Thema steht also nach wie vor auf der Tagesordnung!

5. Das oben angesprochene, die “Führung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA)” diskriminierende Rundschreiben des Göttinger Kreises vom 06.01.2010 belegt, dass deren Verfassern die vorgenannten Zusammenhänge offenbar unbekannt sind. Ursache dafür kann nur sein, dass sie ersichtlich “nicht im Stoff stehen”, jedenfalls mit den für das Gesetzgebungsverfahren zuständigen Stellen keine zeitnahen, einschlägigen Gespräche führen. Dieser Eindruck rührt aus der Erfahrung anlässlich der Betreuung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes her, an der sich der “Göttinger Kreis” ebenso wenig beteiligt hat, wie an den früheren Gesetzgebungsverfahren, die seit dem Beginn der 1990er Jahren überwiegend/nahezu ausschließlich durch die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen und durch deren Dachverband, die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände fortlaufend und den Verhältnissen entsprechend wirksam lobbyistisch betreut worden sind.

6. Das neuerliche Rundschreiben des Göttinger Kreises vom 06.01.2010 verstärkt den Eindruck, dass zwar gelegentlich mit einzelnen Politikern Gespräche geführt werden, über die dann zum Zwecke der Beitreibung von Spenden öffentlichkeitswirksam wohl meinenden Menschen auch berichtet wird. Ernsthafte Bemühungen/Sacharbeit auch um kleinerer Erfolge willen sind aber weit und breit nicht erkennbar. Dazu ist festzustellen, dass sich der Göttinger Kreis in den vergangenen Jahren überwiegend ganz anderen Themen zugewandt hat, die Belange der Alteigentümer aber nur noch propagiert, – offenbar um Spenden zu generieren. Bei Anhörungen in Ministerien oder Ausschüssen des Parlaments zum Thema Alteigentum und/oder begünstigter Flächenerwerb waren Vertreter des Göttinger Kreises bis dato nicht zu sehen. Es handelt sich dabei auch nicht etwa um einen Verband, der bei derartigen Gelegenheiten angehört wird, sondern um einen Kreis weniger Personen, die aus bestimmten Themen zwischenzeitlich einen “Job” gemacht haben, aber ihrerseits nicht bereit sind, auf den Verband Rücksicht zu nehmen, der seit Beginn der 1990-er Jahre jede nur denkliche Möglichkeit ausgeschöpft hat, um alle Rechtswege auszuschöpfen und den verhärteten Widerstand aller Parteien zu brechen. Wer derart verfährt und sich seinerseits weigert, sich mit dem größten, und vor allem wirksamsten, das “Flächenerwerbsprogramm” überhaupt erst ins Gesetz gebrachten – Verband abzustimmen, hat seinerseits das Recht verwirkt, Abstimmung zu fordern und Vorwürfe zu erheben, die ersichtlich unwahrhaftig und aus der Luft gegriffen sind! Ich bitte daher alle Empfänger dieses Vermerks und dieses und anderer Rundschreiben des Göttinger Kreises um Verständnis dafür, dass ich meine, für die AfA vorgesehene, ohnehin weit überzogene Zeit in Zukunft der Sache widme aber diese und mich selbst nicht (noch einmal) dafür vergeuden werde, mich in Rechtfertigungsdebatten einzulassen und mich gegen unseriöse, unredliche Angriffe zu verkämpfen. Den Vorwurf, den Interessen der politisch Verfolgten des Rechtstaates zu schaden, weist die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen mit allem Nachdruck zurück.

Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender

Kein Fristablauf für EALG-Erwerbsansprüche von Alteigentümern

Entgegen anderslautender Darstellung von Bündnis 90/Die Grünen, läuft für Alteigentümer keine Frist für ihre EALG-Erwerbsansprüche aus. Deshalb gibt es weder Anlass noch Rechtfertigung für die Forderung der “Grünen”, noch weitergehende Flächen an das Nationale Naturerbe zu übertragen, als dies – im Übermaß! – bereits geschehen ist.

Vielmehr gilt es nun vorrangig – nach Maßgabe des Koalitionsvertrages der schwarz-gelben Bundesregierung – seit 20 Jahren nicht erledigte Wiedergutmachungsansprüche der Alteigentümer zu befriedigen. Die Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 darauf festgelegt, Verbesserungen beim FlErwÄndG im Sinne der Alteigentümer durchzusetzen – und eine Arbeitsgruppe zu bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.

Für die Übertragung von ehemals den Alteigentümern gehörenden, der BVVG zur Privatisierung an die Hand gegebenen Flächen an das Nationale Naturerbe ist deshalb kein Raum!

Dazu hat die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Abgeordnete Cornelia Behm, der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen mit Schreiben vom 10. Juli 2009 bestätigt, es sei “skandalös, dass die übergroße Mehrheit der Alteigentümer von Grundstücken, die zwischen 1945 – 1949 im Rahmen der Bodenreform entschädigungslos enteignet wurden, immer noch keinen Ausgleichsleistungsbescheid bekommen hat” und erklärt, die Forderung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen, “Flächen, die schon einmal nach dem EALG privatisiert wurden, aber in die Verfügungsmacht der BVVG zurückgefallen sind, nur noch an die Alteigentümer zu verkaufen, halten wir ebenfalls für unterstützenswert.”

Die neuerliche Forderung von Bündnis 90/Die Grünen auf Übertragung der gleichen Flächen an das Nationale Naturerbe ist daher unglaubwürdig, widersprüchlich und durch nichts gerechtfertigt.

Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender

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