Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz mit Teilerfolgen für Alteigentümer
Am 17. Dezember ist das zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz (2.FlErwÄndG) durch den Deutschen Bundestag verabschiedet worden.
Trotz einer Vielzahl von Eingaben und Gesprächen mit dem Ziel, weitere Verbesserungen zum Gegenstand des Gesetzes zu machen, haben sich die Koalitionsfraktionen bereits frühzeitig auf diesen vornehmlich mit den Abgeordneten aus den neuen Bundesländern und mit dem Bundesfinanzministerium geschlossenen Kompromiss festgelegt.
Auf Antrag der Opposition hatte der federführende Haushaltsausschuss beschlossen, das Gesetz nicht ohne Durchführung einer parlamentarischen Anhörung zu verabschieden.
In einer Stellungnahme hat die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) aufgezeigt, dass die Einführung der Stichtagsregelung nichts anderes als Schadensausgleich infolge zögerlicher Abarbeitung der Ausgleichsleistungsbescheide bedeutet. Unwidersprochen ist begründet worden, dass der vorgesehene Kaufpreiszuschlag in Höhe der Zinsen weder legitimiert noch gerechtfertigt ist.
Anlässlich der mündlichen Anhörung vom 7. Dezember 2010 hat der Vorsitzende der AfA, Herr Albrecht Wendenburg, weitere Anliegen der Alteigentümer geltend gemacht, namentlich die Verkürzung der Bindungsfristen, die Forderung nach Aufhebung der Verpflichtung von Alteigentümern zur Ortsansässigkeit und die Beseitigung des sog. Kumulationsverbotes, also des Verbotes für Alteigentümerpächter, neben dem Pächtererwerb auch land- und forstwirtschaftliche Flächen nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG zu erwerben.
So sehr die Weigerung der Koalitionsfraktionen aus CDU, CSU und FDP sowie des Bundesfinanzministeriums, weitere Forderungen der AfA zu berücksichtigen, zu beklagen ist, so sehr ist die Einführung der „Stichtagsregelung“ zu begrüßen. Nachdem dieses Ziel in der vergangenen Legislaturperiode anlässlich der Novellierung des 1. FlErwÄndG nicht erreicht werden konnte, muss es als großer Erfolg unserer Bemühungen bewertet werden, dass die Stichtagsregelung nun Gesetz geworden ist und dabei auf den 1. Januar 2004 abstellt. Ebenfalls zu begrüßen ist die Erweiterung der Abtretungsmöglichkeiten von Flächenerwerbsansprüchen durch das nun verabschiedete Gesetz.