Das 2. FlErwÄndG ist im Bundesgesetzblatt 2011 Teil 1 Nr.12 vom 29. März 2011 Seite 450 veröffentlicht worden und tritt am Tage nach der Verkündung, also am Mittwoch, 30. März 2011 in Kraft.
Über die Auswirkungen des Gesetzes auf die Privatisierungspraxis der BVVG werden wir auf einer Veranstaltung gemeinsam mit Herrn Dr. Müller (BVVG) am 30.4.2011 in Hannover informieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über die Geschäfststelle in Berlin.
Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen nach Inkrafttreten des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes am 30.03.2011
Referent: Dr. Wilhelm Müller, Geschäftsführer der BVVG
Anschließend Diskussion unter Leitung von Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg
Unkostenbeitrag: Euro 10,- für Mitglieder der AfA, Euro 30,- für Nichtmitglieder
Verbindliche Anmeldung über die Geschäftsstelle in Berlin erforderlich
Gut 20 Jahre nach Mauerfall und Wiedervereinigung ist es wichtig, die damaligen Entscheidungen, die ja bis heute weitreichende Konsequenzen haben, in den historischen Kontext einzuordnen und im Rückblick auf ihre „Tauglichkeit“ zu überprüfen.
Anlässlich der Hauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen am 5.3.2011 fand der erste Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Dr. Gerd Gies, klare Worte zum Umgang mit dem Eigentum der Bodenreformopfer. Nachdem Dr. Gies zunächst einen historischen Abriss gegeben hatte - „Die Zeitzeugen sterben aus, wir müssen immer wieder die Erinnerung wach rufen“-, schilderte er die Situation 1990 so: „Bei (Wahlkampf-) Auftritten in der Altmark traf ich nirgends auf Zweifel an der Rückgabe des „Alteigentums“ bei gleichzeitigem Schutz redlich neu erworbener Eigentumsrechte. Aber das Gift 40-jähriger Propaganda zeigte bei vielen Menschen in der DDR Wirkung. Und so traf die ideologische Indoktrination im Osten auf die fiskalisch/ wirtschaftlichen Interessen im Westen“. Die Verhinderung der Rückgabe des Enteigneten wäre nicht allein durch die Abgeordneten aus den neuen Bundesländern möglich gewesen. Der Bundestag habe die gegebenen Möglichkeiten einer Wiedergutmachung nicht genutzt. „Analog zum EALG für Fälle nach 1949 hätte dies durch Rückgabe, soweit vorhanden bei Schutz neuer Rechte, mindestens im Bereich von Landwirtschaft und Mittelstand erfolgen können.“ Bei Industrie und Banken wäre dies sicher komplizierter gewesen.
Die eigentlichen Opfer der Einheit beschrieb er mit folgenden Worten: „Leider nicht die alten Führungskader der SED, die mit im Parlament und in Talkshows saßen, im Wissen, dass wegen ihrer früheren Funktionen die Stasi keine Aufzeichnungen machen durfte. Auch nicht diejenigen, die nach der Eröffnung neuer Chancen einen herausfordernden Umstellungsprozess zu bewältigen hatten und oftmals enttäuscht wurden. Wohl eher die Opfer Stalins und Ulbrichts, die mit dem Verlust ihres Eigentums diffamiert, verfolgt, misshandelt und vertrieben wurden und die erleben mussten, dass die freiheitlich-demokratische Bundesrepublik im Augenblick ihres größten Erfolges diesen Verbrechen Rechtsbestand verleiht.“
Auch wenn dies materiell nicht mehr umkehrbar sein werde, sei es um so wichtiger, nach nunmehr 20 Jahren die Opfer zu würdigen: „Unser Bundespräsident hat als Ministerpräsident von Niedersachsen auf Seiten der Opfer gestanden. Als Präsident traue ich ihm den Mut zu, die Opfer anzuerkennen und ihnen Ehre und Würde zurück zu geben!“
Ergebnis der Vorstandswahl
Perspektiven für die AfA im Zuge des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes
Die Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) fand am 5. März 2011 in Hannover statt.
Bei den Vorstandswahlen wurde Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg als Vorsitzender bestätigt. Prof. Dr. Matthias v. Oppen wurde als stellvertretender Vorsitzender neu gewählt und löst damit den Landwirt Hans Berckemeyer in dieser Position ab. Claus-Christian Kühne als Schatzmeister, Erimar von der Osten als Schriftführer und Ludolf Freiherr von Oldershausen als weiteres Vorstandsmitglied wurden ebenfalls wieder gewählt.
Nachdem das 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz (2. FlErwÄndG) von Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden ist und dieser Tage in Kraft tritt, ist es nun vordringliche Aufgabe der AfA, ihre Mitglieder über die Neuregelungen zu informieren und sie beim nachgebesserten Flächenerwerb zu unterstützen
Weiterhin gilt es, die Kontakte zu den Entscheidungsträgern in Politik, Ministerien und zu den Medien zu pflegen und auszubauen, um das Thema des Ent-eignungsunrechts nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und noch ausstehende Verbesserungen für die Betroffenen zu erwirken.