Mittwoch, 15. September 2004
22.09.04 – Entscheidende Verhandlung vor dem EGMR
Straßburg 22. September 2004 - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Entscheidende Verhandlung über Beschwerden der Bodenreformopfer (1945-1949)
"Die Bundesrepublik Deutschland hat nach der Wiedervereinigung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, indem sie das noch im Staatsbesitz befindliche konfiszierte Vermögen der Bodenreformopfer weder zurückgibt noch verkehrswertgerecht entschädigt. Die im Zuge der Vertreibung in den Jahren 1945 bis 1949 erfolgten (Menschen-) Rechtsverletzungen stehen damit nur indirekt auf dem Prüfstand des Gerichtshofs, weil sie vor Inkrafttreten der Konvention geschehen sind. Wir erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Der bundesdeutsche Gesetzgeber müsste dann eine konventionsgerechte Wiedergutmachungsregelung des Bodenreform- und Vertreibungsunrechts schaffen. Dies könnte durch eine Rückgabe des noch im Staatsbesitz befindlichen Bodenreformlandes oder durch eine verkehrswertgerechte Entschädigung geschehen." formulierte der Celler Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg seine Erwartung an die entscheidende Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), die in einer Woche am 22. September in Straßburg stattfindet.
Wendenburg ist einer der Verfahrensbevollmächtigten vor dem EGMR und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), der Interessenvertretung zahlreicher Bodenreform- und Vertreibungsopfer, die dieses Verfahren entscheidend mit vorangetrieben hat. In der AfA sind ca. 15.000 Betroffene und Angehörige vertreten.
Am 29.01.2004, kurz nach dem Urteil im sog. "Neubauernverfahren", war bereits vor der Kleinen Kammer des EGMR in dieser Sache verhandelt worden. Die Kleine Kammer hatte aber nicht in der Sache entschieden, die Beschwerde vielmehr der Großen Kammer vorgelegt, welche nun eine endgültige Entscheidung treffen wird.
Ausführliche Informationen über das Verfahren können in der Geschäftsstelle der AfA angefordert werden.
Die Rechtsanwälte der AfA werden unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung im Gebäude des Gerichtshofs in Straßburg für eine Pressekonferenz zur Verfügung stehen.