Mittwoch, 9. März 2005
Am 30.03.05 Verkündung des Urteils der Großen Kammer des EGMR
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verkündet am Mittwoch, dem 30. März 2005 ihre Entscheidung über Menschenrechtsbeschwerden der "Alteigentümer" (1945/1949)
Begründeter Anlass für die Hoffnung der Bodenreformopfer auf Erfolg
Am Mittwoch, dem 30. März 2005 um 10.00 Uhr verkündet die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ihre Entscheidung über Menschenrechtsbeschwerden der "Alteigentümer", über welche am 22. September 2004 in Straßburg mündlich verhandelt worden ist. Prozessbeobachter rechnen mit einem Erfolg der Beschwerden. Die Bundessrepublik Deutschland hat nach der Wiedervereinigung Deutschlands gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, indem sie das noch im Staatsbesitz befindliche, konfiszierte Vermögen der Bodenreformopfer weder zurückgibt noch verkehrsgerecht entschädigt. Die im Zuge der Vertreibung in den Jahren 1945 bis 1949 erfolgten Menschenrechtsverletzungen stehen damit nur indirekt auf dem Prüfstand des Gerichtshofs, weil sie vor Inkrafttreten der Konvention geschehen sind. Wir erwarten aber, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Der bundesdeutsche Gesetzgeber müsste dann eine konventionsgerechte Wiedergutmachungsregelung des Bodenreform- und Vertreibungsunrechts schaffen. Dies könnte durch eine Rückgabe des noch im Staatsbesitz befindlichen Bodenreformlandes oder durch eine verkehrswertgerechte Entschädigung geschehen.
Die der Bundesregierung zunächst zugestellten Pilotbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind von den Rechtsanwälten der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), Herrn Rechtsanwalt Dr. Christopher Lenz (Stuttgart), Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Peukert (Straßburg) und Herrn Rechtsanwalt Albrecht Wendenburg (Celle) vertreten worden. Die AfA ist die bedeutendste und größte Interessenvertretung der Bodenreform- und Vertreibungsopfer. Sie steht hinter den einschlägigen, seit 1990 geführten Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden. Durch die AfA werden ca. 15.000 Betroffene und Angehörige vertreten.
Die Rechtsanwälte der AfA werden unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung im Gerichtsgebäude des Gerichtshofs in Straßburg für eine Pressekonferenz zur Verfügung stehen.
Für Auskünfte steht die Geschäftsstelle der AfA, insbesondere deren Vorsitzender, Herr Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg unter
KSB INTAX
Hannoversche Straße 57
29221 Celle
Telefon: +49 5141 28040
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