Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Freitag, 2. September 2005

60 Jahre “demokratische Bodenreform”

In diesen Tagen jährt sich der Erlass der sog. "September-Verordnungen" und der Beginn der sozialistischen Bodenreform in der sowjetisch gesetzten Zone Deutschlands (SBZ) zum 60. Mal. Nach dem Vorbild Lenins hat es sich dabei um kommunistische Strafaktionen gegen "Junker und Großgrundbesitzer" und gegen vermeintliche "Nazigrößen und Kriegstreiber" gehandelt. Die menschenrechtswidrige Vertreibung und persönliche Verfolgung tausender unschuldiger Menschen diente dem Zweck, eine gesamte, vornehmlich bürgerliche Bevölkerungsschicht zu beseitigen. Allein, weil sie Eigentum besaßen oder ihres Namens wegen wurden viele von ihnen inhaftiert oder in Sammellager auf der Insel Rügen verschleppt. Hunderte von ihnen sind umgekommen, nicht wenige in deutschen Konzentrationslagern, die das Nazi-Regime deutschen Kommunisten hinterlassen hatte. Diese historische Tatsache wird seit der Wiedervereinigung Deutschlands tabuisiert – ersichtlich um die von Altbundeskanzler Helmut Kohl ins Werk gesetzte und vom Bundesverfassungsgericht auf fragwürdiger Grundlage bekräftigte Diskriminierung der Bodenreformopfer nicht in Frage zu stellen. Nach wie vor ist der Rechtsfrieden in dieser Frage nachhaltig gestört, weil den Opfern eine rechtsstaatliche Wiedergutmachung verweigert wird. Stattdessen wird ihr Vermögen versilbert, um den Staatsfiskus auf ihre Kosten zu bereichern. Ein Umdenken in dieser Frage ist 60 Jahre nach den Geschehnissen dringlich, zumal eine Rückgabe im Staatsbesitz befindlicher Vermögensgegenstände einen erheblichen Investitionsschub für die neuen Bundesländer und eine Rückkehr der wahren Eigentümer in ihre angestammte Heimat bewirken könnte.

Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender

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