Ausgleichsleistungen
Die Unterstützung der AfA-Mitglieder - und anderer Betroffener, die AfA-Mitglieder werden sollten! - bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf "Ausgleichsleistungen" ist ein weiteres kurzfristiges Ziel der AfA. Sie rät ihren Mitgliedern davon ab, ihre Ansprüche - gar vollständig - kurzfristig zu verkaufen, um alsbald in den Genuss einer diskontierten Geldzahlung zu gelangen. Die AfA wacht darüber, dass die bescheidenen Ansprüche der Betroffenen nicht stillschweigend wieder verkürzt und dass ihrer Durchsetzung keine Hindernisse in den Weg gestellt werden.
Beispielsweise führt die AfA zur Zeit Verhandlungen mit dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes. Diese Verhandlungen sind notwendig, weil die Ausgleichsämter dazu übergegangen sind, auf Hypothekenforderungen gezahlte Lastenausgleichsleistungen von den Betroffenen mit der Begründung zurückzufordern, nach Aufhebung des § 88 des Bundesvertriebenengesetzes (BVG) könne die hypothekarisch abgesicherte Forderung wieder geltend gemacht werden. Herrn Rechtsanwalt Dr. v. Hugo ist es gelungen, gegen die diesbezügliche Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.06.2001 - XI ZR 283/00 - (vgl. FAZ vom 25.07.2001, S. 15) zu erwirken, durch das dem Rückforderungsbegehren der Ausgleichsverwaltung die Grundlage entzogen wird.