Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Flächenerwerb nach EALG

Mitgliedern, die begünstigt land- oder forstwirtschaftliche Flächen erwerben wollen, leistet die AfA wertvolle Hilfestellungen. So kann mit Unterstützung der AfA bewirkt werden, dass die BVVG in Fällen konkurrierender Bewerbungen um Waldkauf nach § 3 Abs. 8 lit. c) AusglLeistG bei gleichwertigem Betriebskonzept ihr "billiges Ermessen" auch dann zu Gunsten des Alteigentümers ausübt, wenn es diesem nicht gelungen ist, vom zuständigen LARoV rechtzeitig den sog. 2. Teilbescheid über die gekürzte Bemessungsgrundlage zu bekommen: Die AfA hat ein standardisiertes Formular entwickelt, das die BVVG anstelle eines solchen Bescheides zwecks Glaubhaftmachung der Berechtigung des Alteigentümers dem Grunde nach und der Höhe der gekürzten Bemessungsgrundlage anerkennt, wenn dieses vollständig und richtig ausgefüllte Formular mit den maßgeblichen Angaben (LAG-Bescheid pp.) und mit einem Prüfvermerk der AfA versehen ist. Durch eine solche Service-Leistung der AfA für ihre Mitglieder, die gleichzeitig der BVVG ihre Arbeit erleichtert, könnte die AfA als eine Art "zertifizierter Partner" an den Vergabeverfahren der BVVG beteiligt werden.

Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen
- Telefon: +49 30 318072-28 - Telefax: +49 30 318072-42 - E-Mail: arge.agrarfragen@t-online.de -