Klage beim EGMR in Brüssel
Mittelfristig besteht die Hauptaufgabe der AfA darin, die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegten Menschenrechtsbeschwerden zu betreuen und darüber zu wachen, dass daraus zu gegebener Zeit die gebotenen Konsequenzen gezogen werden. Gegenüber der Politik macht die AfA mit Blick auf die völlig unbefriedigende, politische Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin geltend, dass die Alteigentümer einen Anspruch auf Rückgabe Ihres früheren Eigentums haben, soweit sich dieses noch in öffentlichen Händen befindet und ohnehin privatisiert werden muss. Die AfA "steht auf dem Boden" der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und zieht daraus gegenüber Behörden und Gerichten die gebotenen Konsequenzen.
Sie vertritt weiterhin gegenüber dem Parlament die begründeten Ansprüche ihrer Mitglieder, weil nichts geregelt ist, das nicht gerecht geregelt ist. Dies lehrt uns die Geschichte und dafür gibt es hoffnungsvolle aktuelle Beispiele in anderen Ländern. Die AfA wird fortfahren, bei dem Gesetzgeber, der Regierung und der Gerichtsbarkeit anzumahnen, die verfassungswidrige Diskriminierung der Opfer kommunistischer Verfolgung und Enteignung endlich zu beenden. Nach dem Verständnis der AfA nimmt der Rechtsstaat Schaden, wenn politische Mehrheitsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes Grundrechte von Minderheiten außer Kraft setzt. Die AfA wird den Staat auch in Zukunft an seine Pflicht erinnern, durch Rückgabe oder eine gerechte Entschädigung den Rechtsfrieden in unserem Land wieder herzustellen.