Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Rehabilitierung

Die AfA tritt nachdrücklich dafür ein, dass ihre Mitglieder, die in den Jahren 1945 bis 1949 Opfer menschenrechtswidriger Verfolgung und Vertreibung geworden sind, in den Genuss der Rehabilitierungsgesetze kommen, um auf diese Weise nach § 1 Abs. 7 VermG einen Anspruch auf Rückgabe ihres früheren Eigentums zu erlangen. Die Berechtigung dieses Anspruchs hat das ehemalige AfA-Vorstandsmitglied Albrecht Graf von Schlieffen in einer Reihe wissenschaftlicher Beiträge begründet. Die Frist zur Stellung von Rehabilitierungsanträgen ist noch
einmal bis zum 31. Dezember 2019 (!) verlängert worden.

Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen
- Telefon: +49 30 318072-28 - Telefax: +49 30 318072-42 - E-Mail: arge.agrarfragen@t-online.de -