Zusammenarbeit mit der BVVG
Soweit die Interessen der BVVG und der Alteigentümer gleichgelagert sind, findet eine wechselseitige Abstimmung und Unterstützung statt. Bei allen Gesetzesänderungen und sonstigen Neuerungen ist die AfA mit der BVVG engmaschig im Gespräch und ist bestrebt, die Interessen der Alteigentümer bestmöglich zu wahren."
Die AfA unternimmt alle Anstrengungen, die noch zu privatisierenden Flächen den Alteigentümern vorzubehalten.