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	<title>Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen &#187; Allgemeine Informationen</title>
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	<description>in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.</description>
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		<title>AfA Hauptversammlung am 3.3.2012 in Hannover</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 11:26:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Samstag den 3. März 2012 ab 11.00 Uhr findet die AfA Hauptversammlung im Maritim Grandhotel in Hannover statt. Einladung, Tagesordnung und Anfahrtsbeschreibung werden in der 6. Kalenderwoche, im Anschluss an die Sitzung des Vorstandes der AfA, versandt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Samstag den 3. März 2012 ab 11.00 Uhr findet die AfA Hauptversammlung im Maritim Grandhotel in Hannover statt. Einladung, Tagesordnung und Anfahrtsbeschreibung werden in der 6. Kalenderwoche, im Anschluss an die Sitzung des Vorstandes der AfA, versandt.</p>
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		<title>BVVG erleichtert Alteigentümer-Pächter-Kontaktaufnahme auf regionaler Ebene</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Aug 2011 08:53:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Freitag, den 19. August, hat die BVVG auf Ihrer Internetseite www.bvvg.de die zweite Ausbaustufe des Alteigentümer-Pächter-Kontaktportals in Betrieb genommen. Die Kontaktaufnahme von Alteigentümern, die auf der Grundlage des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes Flächen der BVVG vergünstigt erwerben wollen, und Pächtern soll jetzt auch auf regionaler Ebene leichter möglich sein. Nähere Informationen finden Sie unter www.bvvg.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Freitag, den 19. August, hat die BVVG auf Ihrer Internetseite <a href="http://www.bvvg.de">www.bvvg.de</a> die zweite Ausbaustufe des Alteigentümer-Pächter-Kontaktportals in Betrieb genommen.</p>
<p>Die Kontaktaufnahme von Alteigentümern, die auf der Grundlage des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes Flächen der BVVG vergünstigt erwerben wollen, und Pächtern soll jetzt auch auf regionaler Ebene leichter möglich sein. Nähere Informationen finden Sie unter <a href="http://www.bvvg.de/">www.bvvg.de</a></p>
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		<title>&#8220;Kontaktbörse&#8221; auf Website der BVVG jetzt freigeschaltet</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Jul 2011 12:27:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Nachgang zu unserem Hinweis auf den Service der website der BVVG im Infobrief Nr. 108 unter Pkt. 12 möchten wir ergänzend informieren: Seit Anfang Juli  hat die Bodenverwertungs und -verwaltungs GmbH (BVVG) auf ihrer Internetseite eine Kontaktbörse für nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) berechtigte Alteigentümer und direkt erwerbsberechtigte Pächter freigeschaltet.  Bitte nutzen Sie die angebotene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Nachgang zu unserem Hinweis auf den Service der website der BVVG im Infobrief Nr. 108 unter Pkt. 12 möchten wir ergänzend informieren:</p>
<p>Seit Anfang Juli  hat die Bodenverwertungs und -verwaltungs GmbH (BVVG) auf ihrer Internetseite eine Kontaktbörse für nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) berechtigte Alteigentümer und direkt erwerbsberechtigte Pächter freigeschaltet.</p>
<p> Bitte nutzen Sie die angebotene Möglichkeit. Die von der BVVG geschaffene Kontaktbörse kann eine geeignete Plattform darstellen, um bei konkurrierenden Erwerbsansprüchen der Alteigentümer und von Pächtern mit Direkterwerbsansprüchen ausgleichende Lösungen zu befördern.</p>
<p>Vorgesehene öffentliche Ausschreibungen in der Region sollten durch die BVVG zurückgestellt werden, um dieser Zielstellung Rechnung tragen zu können.</p>
<p><strong><em>Bei Problemen/Schwierigkeiten unterrichten Sie bitte die Geschäftsstelle.</em></strong></p>
<p> Website der BVVG: <a href="http://www.bvvg.de">www.bvvg.de</a></p>
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		<title>Nach Veranstaltung mit BVVG am 30.4.11  &#8211; weitere Infos</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/nach-veranstaltung-mit-bvvg-am-30-4-11-weitere-infos/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 May 2011 11:44:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die gemeinsam mit Herrn Dr. Müller (BVVG) in den Räumen der VGH in Hannover durchgeführte Informationsveranstaltung war sehr gut besucht. Die Vortragsunterlagen von Herrn Dr. Müller werden den Mitgliedern der AfA und allen Teilnehmern an der Veranstaltung im Laufe der nächsten Woche mit dem Infobrief Nr. 107 per Post zugehen. Auf der Internetseite der BVVG stehen unter http://www.bvvg.de [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die gemeinsam mit Herrn Dr. Müller (BVVG) in den Räumen der VGH in Hannover durchgeführte Informationsveranstaltung war sehr gut besucht. Die Vortragsunterlagen von Herrn Dr. Müller werden den Mitgliedern der AfA und allen Teilnehmern an der Veranstaltung im Laufe der nächsten Woche mit dem Infobrief Nr. 107 per Post zugehen.</p>
<p>Auf der Internetseite der BVVG stehen unter <a href="http://www.bvvg.de">http://www.bvvg.de</a> unter "Service" diverse Informationen, u.a. die regionalen Wertansätze von 2004, versch. Vermerke und ein Antragsformular zum Flächenerwerb zum Download bereit.</p>
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		<title>Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz in Kraft</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 08:22:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das 2. FlErwÄndG ist im Bundesgesetzblatt 2011 Teil 1 Nr.12 vom 29. März 2011 Seite 450 veröffentlicht worden und tritt am Tage nach der Verkündung, also am Mittwoch, 30. März 2011 in Kraft. Über die  Auswirkungen des Gesetzes auf die Privatisierungspraxis der BVVG werden wir auf einer Veranstaltung gemeinsam mit Herrn Dr. Müller (BVVG) am 30.4.2011 in Hannover [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das 2. FlErwÄndG ist im Bundesgesetzblatt 2011 Teil 1 Nr.12 vom 29. März 2011 Seite 450 veröffentlicht worden und tritt am Tage nach der Verkündung, also am Mittwoch, 30. März 2011 in Kraft.</strong></p>
<p>Über die  Auswirkungen des Gesetzes auf die Privatisierungspraxis der BVVG werden wir auf einer Veranstaltung gemeinsam mit Herrn Dr. Müller (BVVG) am 30.4.2011 in Hannover informieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über die Geschäfststelle in Berlin.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Antragsfrist für strafrechtliche Rehabilitierung &#8211; 31. Dezember 2019</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/antragsfrist-fuer-strafrechtliche-rehabilitierung-31-dezember-2019/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Dec 2010 13:00:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 02. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1744) wurde die Antragsfrist für die Beantragung einer strafrechtlichen Rehabilitierung nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 02. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1744) wurde die <strong>Antragsfrist</strong> für die Beantragung einer strafrechtlichen Rehabilitierung nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG) <strong>bis zum 31. Dezember 2019 verlängert</strong>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. Dezember 2009 BVerwG 3 C 25.08</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/urteil-des-bundesverwaltungsgerichtes-vom-10-dezember-2010-bverwg-3-c-25-08/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Mar 2010 09:30:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.afa45-49.de/?p=267</guid>
		<description><![CDATA[BVerwG_3C25_08_101209 Leitsatz: "Eine zur Durchsetzung der landwirtschaftlichen Bodenreform in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone ergehende Anordnung mit dem Inhalt, sich an einer Sammelstelle zum Abtransport in ein Lager einzufinden (sog. Kreisverweisung), führt auch dann zu einer schweren Herabwürdigung im persönlichen Lebensbereich im Sinne des § 1a Abs. 1 VwRehaG, wenn sich der Betroffene dem Vollzug der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.afa45-49.de/wp-content/uploads/2010/03/BVerwG_3C25_08_101209.pdf">BVerwG_3C25_08_101209</a></p>
<p><strong>Leitsatz:<br />
</strong>"Eine zur Durchsetzung der landwirtschaftlichen Bodenreform in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone ergehende Anordnung mit dem Inhalt, sich an einer Sammelstelle zum Abtransport in ein Lager einzufinden (sog. Kreisverweisung), führt auch dann zu einer schweren Herabwürdigung im persönlichen Lebensbereich im Sinne des § 1a Abs. 1 VwRehaG, wenn sich der Betroffene dem Vollzug der Deportation durch Flucht hat entziehen können."</p>
<p><strong>Stellungnahme der AfA zu diesem Urteil:</strong><br />
"Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine moralische Genugtuung handelt und dass wir es als fortbestehenden Skandal betrachten, dass dasselbe Bundesverwaltungsgericht gleichwohl einen Anspruch auf Rückgabe der konfiszierten Vermögensgegenstände unter Hinweis auf § 1 Abs 1 Satz 3 VwRehaG verweigert!"</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Forderungen zur Wiedergutmachung von Unrecht an Alteigentümern für die Bundestagswahl 2009 &#8211; 20 Jahre nach dem Fall der Mauer</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/forderungen-zur-wiedergutmachung-von-unrecht-an-alteigentuemern-fuer-die-bevorstehende-bundestagswahl-2009/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Jun 2009 11:23:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://wp.afa45-49.de/?p=216</guid>
		<description><![CDATA[1. Politische und historische Aufarbeitung der sog. "Binnenvertreibung" (Vertreibung von Deutschen durch Deutsche in Deutschland im Zuge der kommunistischen Boden- und Industriereform) 2. Streichung des § 1 Abs. 1 S. 3 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) Wiedergutmachung der durch nichts gerechtfertigten Diskriminierung der Bodenreformopfer durch den Gesetzgeber, die Bundesregierung und durch das Bundesverfassungsgericht (erst) im Zuge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Politische und historische Aufarbeitung der sog. "Binnenvertreibung" (Vertreibung von Deutschen durch Deutsche in Deutschland im Zuge der kommunistischen Boden- und Industriereform)</strong></p>
<p><strong>2. Streichung des § 1 Abs. 1 S. 3 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) </strong></p>
<p>Wiedergutmachung der durch nichts gerechtfertigten Diskriminierung der Bodenreformopfer durch den Gesetzgeber, die Bundesregierung und durch das Bundesverfassungsgericht (erst) im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands.</p>
<p><strong>3. Vertragsstrafenbewehrte Verpflichtung des Bundes und der neuen Länder zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche auf Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen bis spätestens Ende 2010.</strong></p>
<p>Die überlange Dauer der Bearbeitung bis spätestens Ende Mai 1995 zu stellender Anträge durch die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen verhöhnt in einer dem Rechtsstaat un-würdigen Weise die - sterbende - Erlebnisgeneration. Sie ist verfassungswidrig und verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.</p>
<p><strong>4. Beseitigung mit dem Wiedergutmachungsgedanken unvereinbarer Benachteiligungen von Alteigentümern beim begünstigten Flächenerwerb, und zwar:</strong></p>
<p>4.1 Aufhebung der Verpflichtung von Alteigentümern zur Ortsansässigkeit</p>
<p>4.2 Nach Maßgabe der Beschlüsse der EU-Kommission vom 20.01.1999 und vom 15.12.2006 sind die von der BVVG zu privatisierenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen ab dem 01.01.2010 begünstigt nur noch an Berechtigte gemäß § 3 Abs. 5 AusglLeistG (Alteigentümer) zu verkaufen und zwar</p>
<p>4.3 entgegen einer Richtlinie des Bundesfinanzministeriums auch solche Flächen, die schon einmal nach dem EALG privatisiert worden, aber in die Verfügungsmacht der BVVG zurückgefallen sind.</p>
<p>4.4 Ermöglichung des begünstigten Erwerbes landwirtschaftlicher Flächen neben dem begünstigten Erwerb von Waldflächen (Streichung des letzten Halbsatzes in § 3 Abs. 8 Satz 1 AusglLeistG).</p>
<p>4.5 Abkopplung des EALG-Kaufpreises für landwirtschaftliche Flächen vom Verkehrswert/ deutliche Herabsetzung des EALG-Kaufpreises.</p>
<p>Nach dem Beschluss der EU-Kommission vom 20.01.1999 ist der Maßstab für die EALG-Kaufpreisermittlung (Verkehrswert abzüglich 35 % Beihilfeintensität) für Alteigentümer nicht vorgeschrieben, weil sie keine Beihilfe, sondern lediglich eine Kompensation erlittener Schäden erhalten.</p>
<p>Da ab 01.01.2010 keine zu begünstigenden Dritterwerber mehr in Betracht kommen, ist der im VermErgG vom 15.09.2008 vorgesehene "Gleichklang" mit ihnen nicht mehr geboten.</p>
<p>4.6 Verlängerung mit Alteigentümern geschlossener Pachtverträge unter Einräumung von Vorkaufsrechten auf die Pachtflächen zum EALG-Kaufpreis; Stopp der Vernichtung von wirtschaftlich funktionierenden landwirtschaftlichen Betrieben von Alteigentümern im Sinne des Aufbaus Ost!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesrat stimmt Fristverlängerung zu</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/bundesrat-stimmt-fristverlaengerung-zu/</link>
		<comments>http://www.afa45-49.de/bundesrat-stimmt-fristverlaengerung-zu/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 07 Jul 2007 15:41:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Antragsfristen für Rehabilitierung verlängert bis 31.12.2011 Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 06. Juli 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2007 verabschiedeten 3. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (und vorher SBZ) zuzustimmen. (Bundesrat-Drucksache 387/07)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><i>Antragsfristen für Rehabilitierung verlängert bis 31.12.2011</i></p>
<p>Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 06. Juli 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2007 verabschiedeten 3. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (und vorher SBZ) zuzustimmen. (Bundesrat-Drucksache 387/07)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Forderungen an die Parteien anläßlich der Bundestagswahl 2005</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/forderungen-an-die-parteien-zur-bundestagswahl-2005/</link>
		<comments>http://www.afa45-49.de/forderungen-an-die-parteien-zur-bundestagswahl-2005/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 10 Jun 2005 09:52:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Forderungen der Opfer der Boden- und Industriereform 1945 bis 1949 in der SBZ 1. Kein Schlussstrich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Die Unzulässigkeitsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der letztlich eine Befassung mit den Beschwerden abgelehnt hat, bedeutet, dass der nachhaltig gestörte Rechtsfrieden auf politischem Wege hergestellt werden muss. Deshalb erheben wir folgende Forderungen: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Forderungen der Opfer der Boden- und Industriereform 1945 bis 1949 in der SBZ</p>
<p><strong>1. Kein Schlussstrich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)</strong></p>
<p>Die Unzulässigkeitsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der letztlich eine Befassung mit den Beschwerden abgelehnt hat, bedeutet, dass der nachhaltig gestörte Rechtsfrieden auf politischem Wege hergestellt werden muss. Deshalb erheben wir folgende Forderungen:</p>
<p><strong>2. Rehabilitierung der Opfer von Vertreibungs- und Verfolgungsunrecht</strong></p>
<p>In § 1 Abs. 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) ist Satz 3 zu streichen. Die Opfer von Verfolgungs- und Vertreibungsunrecht sind mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen zu rehabilitieren, und zwar unabhängig von der Frage, ob ihre Verfolgung und Vertreibung auf einem rechtsförmigen Verfahren, also auf einem Urteil beruht oder auf verwaltungsrechtlicher Grundlage, also auf blanker Willkür. Die Opfer willkürlicher Verfolgung dürfen nicht schlechter gestellt werden, als diejenigen, die "in den Genuss" eines rehabilitierungswürdigen Unrechtsurteils gelangt sind.</p>
<p><strong>3. Höhere Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen</strong></p>
<p>Die minimalen Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen verstoßen nach Auffassung von vier im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2004 überstimmten (bürgerlichen) Richtern gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG); unter ihnen der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Papier und der damalige Berichterstatter Dr. Hömig. Die bürgerlichen Parteien bleiben aufgefordert, die Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen auf dasjenige Maß zu erhöhen, welches die vier überstimmten bürgerlichen Verfassungsrichter mindestens für erforderlich gehalten haben, um dem Gleichheitssatz zu genügen.</p>
<p><strong>4. Günstigere Erwerbsmöglichkeiten für Bodenreformopfer</strong></p>
<p>4.1 Keine Übertragung der noch ca. 700.000 land- und forstwirtschaftlichen Flächen von der BVVG an die neuen Bundesländer (Landgesellschaften).</p>
<p>4.2 Verrechnung des EALG-Kaufpreises mit Ansprüchen auf Ausgleichsleistungen und Stundung bis zu deren Fälligkeit.</p>
<p>4.3 Herabsetzung des Erwerbspreises für Bodenreformopfer gemäß Beschluss der EU-Kommission vom 20. Januar 1999 (keine Beihilfe/lediglich Kompensation).</p>
<p>4.4 Erhöhung der in § 3 Abs. 5 u. 9 vorgesehenen Möglichkeit zum begünstigten Erwerbe landwirtschaftlicher Flächen auf das Doppelte.</p>
<p>4.5 Erwerbsvorrang von Bodenreformopfern vor nicht betroffenen Konkurrenten beim Forsterwerb (entsprechende Änderung des § 4 Abs. 5 FlErwV).</p>
<p>Vorrangige Berücksichtigung der Alteigentümer beim Forsterwerb sowohl beim Verkauf noch nicht angebotener Flächen als auch zum Zwecke der Arrondierung bereits erworbener Forstflächen. Verzicht auf "knebelungsähnliche" Auflagen (betreffend Vorlage von Betriebsgutachten und Betriebsleitung).</p>
<p>4.6 Erweiterung der Übertragung von Flächenerwerbsmöglichkeiten an (weniger eng) verwandte Personen (Änderung von § 3 Abs. 5 S. 8 u. 9 AusglLeistG).</p>
<p>4.7 Entsprechend § 3 Abs. 8 lit. c) AusglLeistG (Forsterwerb) keine Verpflichtung für Bodenreformopfer zur Ortsansässigkeit beim Landerwerb (entsprechende Änderung/Klarstellung in § 3 Abs. 2 S. 3 AusglLeistG i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 2 FlErwV). Entsprechender Verzicht der BVVG auf darauf gestützte Rücktrittsrechte und Ansprüche auf Vertragsstrafen.</p>
<p>4.8 Lockerung der Zweckbindung in §§ 12 und 13 FlErwV ("Knebelungsvorschriften" für Bodenreformopfer); Verkürzung der Dauer der Zweckbindung auf maximal 10 Jahre für Bodenreformopfer.</p>
<p>4.9 Verkürzung der Spekulationsfrist in § 3 Abs. 10 AusglLeistG auf maximal 10 Jahre für Bodenreformopfer.</p>
<p>4.10  Änderung von § 21 LAG (landwirtschaftliche Altersrente) wegen Konfliktes in § 3 Abs. 10 AusglLeistG; Rentenberechtigung für Bodenreformopfer mit 65 auch schon vor Betriebsübergabe.</p>
<p><strong>5. EALG-Kommission</strong></p>
<p>Wir fordern die Einrichtung einer "EALG-Kommission" bestehend aus Parlamentariern, Regierungsvertretern und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (Alteigentümer) zwecks Bereinigung und Weiterentwicklung der offenen Vermögens- und Entschädigungsfragen, insbesondere des begünstigten Flächenerwerbes in den neuen Bundesländern (vergleichbar mit der "Laufs-, Gerster-, Scholz- und Rawe-Kommission" unter der Kohl-Regierung während der Legislaturperioden des 11. und 12. Deutschen Bundestages).</p>
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