<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen &#187; Pressemeldungen</title>
	<atom:link href="http://www.afa45-49.de/category/pressemeldungen/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.afa45-49.de</link>
	<description>in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.</description>
	<lastBuildDate>Tue, 10 Jan 2012 11:27:56 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
		<item>
		<title>BVVG erleichtert Alteigentümer-Pächter-Kontaktaufnahme auf regionaler Ebene</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/bvvg-erleichtert-alteigentuemer-paechter-kontaktaufnahme-auf-regionaler-ebene/</link>
		<comments>http://www.afa45-49.de/bvvg-erleichtert-alteigentuemer-paechter-kontaktaufnahme-auf-regionaler-ebene/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Aug 2011 08:53:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.afa45-49.de/?p=352</guid>
		<description><![CDATA[Am Freitag, den 19. August, hat die BVVG auf Ihrer Internetseite www.bvvg.de die zweite Ausbaustufe des Alteigentümer-Pächter-Kontaktportals in Betrieb genommen. Die Kontaktaufnahme von Alteigentümern, die auf der Grundlage des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes Flächen der BVVG vergünstigt erwerben wollen, und Pächtern soll jetzt auch auf regionaler Ebene leichter möglich sein. Nähere Informationen finden Sie unter www.bvvg.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Freitag, den 19. August, hat die BVVG auf Ihrer Internetseite <a href="http://www.bvvg.de">www.bvvg.de</a> die zweite Ausbaustufe des Alteigentümer-Pächter-Kontaktportals in Betrieb genommen.</p>
<p>Die Kontaktaufnahme von Alteigentümern, die auf der Grundlage des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes Flächen der BVVG vergünstigt erwerben wollen, und Pächtern soll jetzt auch auf regionaler Ebene leichter möglich sein. Nähere Informationen finden Sie unter <a href="http://www.bvvg.de/">www.bvvg.de</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.afa45-49.de/bvvg-erleichtert-alteigentuemer-paechter-kontaktaufnahme-auf-regionaler-ebene/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Kontaktbörse&#8221; auf Website der BVVG jetzt freigeschaltet</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/kontaktboerse-auf-website-der-bvvg-jetzt-freigeschaltet/</link>
		<comments>http://www.afa45-49.de/kontaktboerse-auf-website-der-bvvg-jetzt-freigeschaltet/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 18 Jul 2011 12:27:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.afa45-49.de/?p=345</guid>
		<description><![CDATA[Im Nachgang zu unserem Hinweis auf den Service der website der BVVG im Infobrief Nr. 108 unter Pkt. 12 möchten wir ergänzend informieren: Seit Anfang Juli  hat die Bodenverwertungs und -verwaltungs GmbH (BVVG) auf ihrer Internetseite eine Kontaktbörse für nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) berechtigte Alteigentümer und direkt erwerbsberechtigte Pächter freigeschaltet.  Bitte nutzen Sie die angebotene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Nachgang zu unserem Hinweis auf den Service der website der BVVG im Infobrief Nr. 108 unter Pkt. 12 möchten wir ergänzend informieren:</p>
<p>Seit Anfang Juli  hat die Bodenverwertungs und -verwaltungs GmbH (BVVG) auf ihrer Internetseite eine Kontaktbörse für nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) berechtigte Alteigentümer und direkt erwerbsberechtigte Pächter freigeschaltet.</p>
<p> Bitte nutzen Sie die angebotene Möglichkeit. Die von der BVVG geschaffene Kontaktbörse kann eine geeignete Plattform darstellen, um bei konkurrierenden Erwerbsansprüchen der Alteigentümer und von Pächtern mit Direkterwerbsansprüchen ausgleichende Lösungen zu befördern.</p>
<p>Vorgesehene öffentliche Ausschreibungen in der Region sollten durch die BVVG zurückgestellt werden, um dieser Zielstellung Rechnung tragen zu können.</p>
<p><strong><em>Bei Problemen/Schwierigkeiten unterrichten Sie bitte die Geschäftsstelle.</em></strong></p>
<p> Website der BVVG: <a href="http://www.bvvg.de">www.bvvg.de</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.afa45-49.de/kontaktboerse-auf-website-der-bvvg-jetzt-freigeschaltet/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ministerpräsident a.D. Dr. Gerd Gies vor Alteigentümern</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/ministerpraesident-a-d-dr-gerd-gies-vor-alteigentuemern/</link>
		<comments>http://www.afa45-49.de/ministerpraesident-a-d-dr-gerd-gies-vor-alteigentuemern/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 10 Mar 2011 10:59:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.afa45-49.de/?p=309</guid>
		<description><![CDATA[Gut 20 Jahre nach Mauerfall und Wiedervereinigung ist es wichtig, die damaligen Entscheidungen, die ja bis heute weitreichende Konsequenzen haben, in den historischen Kontext einzuordnen und im Rückblick auf ihre „Tauglichkeit“ zu überprüfen.  Anlässlich der Hauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen am 5.3.2011 fand der erste Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Dr. Gerd Gies, klare Worte zum Umgang [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gut 20 Jahre nach Mauerfall und Wiedervereinigung ist es wichtig, die damaligen Entscheidungen, die ja bis heute weitreichende Konsequenzen haben, in den historischen Kontext einzuordnen und im Rückblick auf ihre „Tauglichkeit“ zu überprüfen.</p>
<p> Anlässlich <strong>der Hauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen am 5.3.2011</strong> fand der erste Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Dr. Gerd Gies, klare Worte zum Umgang mit dem Eigentum der Bodenreformopfer. Nachdem Dr. Gies zunächst einen historischen Abriss gegeben hatte - „Die Zeitzeugen sterben aus, wir müssen immer wieder die Erinnerung wach rufen“-, schilderte er die Situation 1990 so: „Bei (Wahlkampf-) Auftritten in der Altmark traf ich nirgends auf Zweifel an der Rückgabe des „Alteigentums“ bei gleichzeitigem Schutz redlich neu erworbener Eigentumsrechte. Aber das Gift 40-jähriger Propaganda zeigte bei vielen Menschen in der DDR Wirkung. Und so traf die ideologische Indoktrination im Osten auf die fiskalisch/ wirtschaftlichen Interessen im Westen“. Die Verhinderung der Rückgabe des Enteigneten wäre nicht allein durch die Abgeordneten aus den neuen Bundesländern möglich gewesen. Der Bundestag habe die gegebenen Möglichkeiten einer Wiedergutmachung nicht genutzt. „Analog zum EALG für Fälle nach 1949 hätte dies durch Rückgabe, soweit vorhanden bei Schutz neuer Rechte, mindestens im Bereich von Landwirtschaft und Mittelstand erfolgen können.“ Bei Industrie und Banken wäre dies sicher komplizierter gewesen.</p>
<p>Die eigentlichen Opfer der Einheit beschrieb er mit folgenden Worten: „Leider nicht die alten Führungskader der SED, die mit im Parlament und in Talkshows saßen, im Wissen, dass wegen ihrer früheren Funktionen die Stasi keine Aufzeichnungen machen durfte. Auch nicht diejenigen, die nach der Eröffnung neuer Chancen einen herausfordernden Umstellungsprozess zu bewältigen hatten und oftmals enttäuscht wurden. <em>Wohl eher die Opfer Stalins und Ulbrichts, die mit dem Verlust ihres Eigentums diffamiert, verfolgt, misshandelt und vertrieben wurden und die erleben mussten, dass die freiheitlich-demokratische Bundesrepublik im Augenblick ihres größten Erfolges diesen Verbrechen Rechtsbestand verleiht.“</em></p>
<p>Auch wenn dies materiell nicht mehr umkehrbar sein werde, sei es um so wichtiger, nach nunmehr 20 Jahren die Opfer zu würdigen: „Unser Bundespräsident hat als Ministerpräsident von Niedersachsen auf Seiten der Opfer gestanden. Als Präsident traue ich ihm den Mut zu, die Opfer anzuerkennen und ihnen Ehre und Würde zurück zu geben!“</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.afa45-49.de/ministerpraesident-a-d-dr-gerd-gies-vor-alteigentuemern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Jahreshauptversammlung am 5. März 2011 in Hannover</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/jahreshauptversammlung-am-5-maerz-2011-in-hannover/</link>
		<comments>http://www.afa45-49.de/jahreshauptversammlung-am-5-maerz-2011-in-hannover/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 07 Mar 2011 10:11:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.afa45-49.de/?p=304</guid>
		<description><![CDATA[Ergebnis der Vorstandswahl  Perspektiven für die AfA im Zuge des  2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes  Die Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) fand am 5. März 2011 in Hannover statt. Bei den Vorstandswahlen wurde Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg als Vorsitzender bestätigt. Prof. Dr. Matthias v. Oppen wurde als stellvertretender Vorsitzender neu gewählt und löst damit den Landwirt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ergebnis der Vorstandswahl</strong></p>
<p><strong> </strong><strong>Perspektiven für die AfA im Zuge des  </strong><strong>2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes</strong></p>
<p><strong> </strong>Die Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) fand am 5. März 2011 in Hannover statt.</p>
<p>Bei den Vorstandswahlen wurde Rechtsanwalt und Notar <strong>Albrecht Wendenburg</strong> als Vorsitzender bestätigt. <strong>Prof. Dr. Matthias v. Oppen</strong> wurde als stellvertretender Vorsitzender neu gewählt und löst damit den Landwirt Hans Berckemeyer in dieser Position ab. <strong>Claus-Christian Kühne</strong> als Schatzmeister, <strong>Erimar von der Osten</strong> als Schriftführer und <strong>Ludolf Freiherr von Oldershausen</strong> als weiteres Vorstandsmitglied wurden ebenfalls wieder gewählt.</p>
<p> Nachdem das 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz (2. FlErwÄndG) von Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden ist und dieser Tage in Kraft tritt, ist es nun vordringliche Aufgabe der AfA, ihre Mitglieder über die Neuregelungen zu informieren und sie beim nachgebesserten Flächenerwerb zu unterstützen</p>
<p> Weiterhin gilt es, die Kontakte zu den Entscheidungsträgern in Politik, Ministerien und zu den Medien zu pflegen und auszubauen, um das Thema des Ent-eignungsunrechts nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und noch ausstehende Verbesserungen für die Betroffenen zu erwirken.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.afa45-49.de/jahreshauptversammlung-am-5-maerz-2011-in-hannover/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz mit Teilerfolgen für Alteigentümer</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/zweites-flaechenerwerbsaenderungsgesetz-mit-teilerfolgen-fuer-alteigentuemer/</link>
		<comments>http://www.afa45-49.de/zweites-flaechenerwerbsaenderungsgesetz-mit-teilerfolgen-fuer-alteigentuemer/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Dec 2010 12:47:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.afa45-49.de/?p=293</guid>
		<description><![CDATA[Am 17. Dezember ist das zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz (2.FlErwÄndG) durch den Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Trotz einer Vielzahl von Eingaben und Gesprächen mit dem Ziel, weitere Verbesserungen zum Gegenstand des Gesetzes zu machen, haben sich die Koalitionsfraktionen bereits frühzeitig auf diesen vornehmlich mit den Abgeordneten aus den neuen Bundesländern und mit dem Bundesfinanzministerium geschlossenen Kompromiss festgelegt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 17. Dezember ist das zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz (2.FlErwÄndG) durch den Deutschen Bundestag verabschiedet worden.</p>
<p>Trotz einer Vielzahl von Eingaben und Gesprächen mit dem Ziel, weitere Verbesserungen zum Gegenstand des Gesetzes zu machen, haben sich die Koalitionsfraktionen bereits frühzeitig auf diesen vornehmlich mit den Abgeordneten aus den neuen Bundesländern und mit dem Bundesfinanzministerium geschlossenen Kompromiss festgelegt.</p>
<p>Auf Antrag der Opposition hatte der federführende Haushaltsausschuss beschlossen, das Gesetz nicht ohne Durchführung einer parlamentarischen Anhörung zu verabschieden.</p>
<p>In einer Stellungnahme hat die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) aufgezeigt, dass die Einführung der Stichtagsregelung nichts anderes als Schadensausgleich infolge zögerlicher Abarbeitung der Ausgleichsleistungsbescheide bedeutet. Unwidersprochen ist begründet worden, dass der vorgesehene Kaufpreiszuschlag in Höhe der Zinsen weder legitimiert noch gerechtfertigt ist.</p>
<p>Anlässlich der mündlichen Anhörung vom 7. Dezember 2010 hat der Vorsitzende der AfA, Herr Albrecht Wendenburg, weitere Anliegen der Alteigentümer geltend gemacht, namentlich die Verkürzung der Bindungsfristen, die Forderung nach Aufhebung der Verpflichtung von Alteigentümern zur Ortsansässigkeit und die Beseitigung des sog. Kumulationsverbotes, also des Verbotes für Alteigentümerpächter, neben dem Pächtererwerb auch land- und forstwirtschaftliche Flächen nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG zu erwerben.</p>
<p>So sehr die Weigerung der Koalitionsfraktionen aus CDU, CSU und FDP sowie des Bundesfinanzministeriums, weitere Forderungen der AfA zu berücksichtigen, zu beklagen ist, so sehr ist die Einführung der „Stichtagsregelung“ zu begrüßen. Nachdem dieses Ziel in der vergangenen Legislaturperiode anlässlich der Novellierung des 1. FlErwÄndG nicht erreicht werden konnte, muss es als großer Erfolg unserer Bemühungen bewertet werden, dass die Stichtagsregelung nun Gesetz geworden ist und dabei auf den 1. Januar 2004 abstellt. Ebenfalls zu begrüßen ist die Erweiterung der Abtretungsmöglichkeiten von Flächenerwerbsansprüchen durch das nun verabschiedete Gesetz.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.afa45-49.de/zweites-flaechenerwerbsaenderungsgesetz-mit-teilerfolgen-fuer-alteigentuemer/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Antragsfrist für strafrechtliche Rehabilitierung &#8211; 31. Dezember 2019</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/antragsfrist-fuer-strafrechtliche-rehabilitierung-31-dezember-2019/</link>
		<comments>http://www.afa45-49.de/antragsfrist-fuer-strafrechtliche-rehabilitierung-31-dezember-2019/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Dec 2010 13:00:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeine Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.afa45-49.de/?p=339</guid>
		<description><![CDATA[Durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 02. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1744) wurde die Antragsfrist für die Beantragung einer strafrechtlichen Rehabilitierung nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 02. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1744) wurde die <strong>Antragsfrist</strong> für die Beantragung einer strafrechtlichen Rehabilitierung nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG) <strong>bis zum 31. Dezember 2019 verlängert</strong>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.afa45-49.de/antragsfrist-fuer-strafrechtliche-rehabilitierung-31-dezember-2019/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>20 Jahre Deutsche Einheit – 65 Jahre „Demokratische Bodenreform“</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/20-jahre-deutsche-einheit-%e2%80%93-65-jahre-%e2%80%9edemokratische-bodenreform%e2%80%9c/</link>
		<comments>http://www.afa45-49.de/20-jahre-deutsche-einheit-%e2%80%93-65-jahre-%e2%80%9edemokratische-bodenreform%e2%80%9c/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Oct 2010 10:38:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.afa45-49.de/?p=287</guid>
		<description><![CDATA[Der 20. Jahrestag der Deutschen Einheit lenkt den Blick auf den Durchbruch der Mauer infolge der friedlichen Revolution im Jahre 1989 in der ehemaligen DDR. Namentlich die aus der ehemals sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (SBZ) vertriebenen, heute sogenannten „Alteigentümer“ begehen den 20. Jahrestag der Deutschen Einheit in Dankbarkeit und mit großer Freude! Bei jedweder Gelegenheit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der 20. Jahrestag der Deutschen Einheit lenkt den Blick auf den Durchbruch der Mauer infolge der friedlichen Revolution im Jahre 1989 in der ehemaligen DDR. Namentlich die aus der ehemals sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (SBZ) vertriebenen, heute sogenannten „Alteigentümer“ begehen den 20. Jahrestag der Deutschen Einheit in Dankbarkeit und mit großer Freude! Bei jedweder Gelegenheit haben sie verbindlich erklärt, durch ihren Rückkehrwillen und durch Befriedigung ihres - ausschließlich gegen den Staatsfiskus gerichteten - Rückgabeanspruchs dürfe kein „neues Unrecht“ geschehen. Daran fühlen sie sich gebunden!</p>
<p> Im Vordergrund des Gedenkens steht nach wie vor ihre Freude über die Möglichkeit, in die angestammte Heimat zurückkehren und ihren elterlichen Besitz wieder betreten zu dürfen. Einige Hundert von ihnen haben aus Traditionsbewusstsein, aus familiärer, heimatlicher Verbundenheit und so empfundener Verpflichtung – gelegentlich gegen ihre wirtschaftlichen Interessen – ihr früheres Eigentum auf eigenes Risiko zurückgekauft. Sie wirtschaften seitdem mit großem Erfolg und tragen durch erhebliche Investitionen zum wirtschaftlichen Aufschwung der neuen Bundesländer bei. Alte, anderenfalls vom Verfall bedrohte Gebäude und Denkmäler sind in den vergangenen Jahren von früheren Eigentümern restauriert und mit Leben erfüllt worden. Insbesondere von Abwanderung betroffene ländliche Regionen erfahren so einen kulturellen Aufschwung. Entsprechendes gilt für die Wiederbelebung kirchlicher Gemeinden in den Dörfern und für den Erhalt und die Pflege von Gräbern und Gedenkstätten. Leider ist der erwiesene, allenthalben zu beobachtende Aufbauwille der früheren Eigentümer weder genutzt, noch gar gefördert worden. Stattdessen sind infolge diskriminierender Behandlung der Alteigentümer durch alle drei Staatsgewalten im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands ohne Not alte, längst verheilte Wunden wieder aufgerissen worden. Bisher ist unter Inkaufnahme des zwischenzeitlichen Versterbens der Erlebnisgeneration lediglich die Konsequenz einer immerhin moralischen Rehabilitierung gezogen worden.</p>
<p>Mit dem Einigungsvertrag war das Vermögensgesetz und damit zugunsten aller sonstigen Enteignungsopfer (der Jahre 1933 bis 1945 und der Jahre 1949 bis 1989) der Grundsatz Rückgabe vor Entschädigung in Kraft gesetzt worden; - davon ausgenommen waren lediglich die Opfer von Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage der Jahre 1945 bis 1949.</p>
<p>Dieser Umgang eines an das Grundgesetz gebundenen Rechtsstaats mit einer diskriminierten, durch menschenrechtswidrige Verfolgung betroffenen Minderheit seiner Bevölkerung hat bei den Betroffenen eine nachhaltige Erschütterung ihres Vertrauens in das Funktionieren der Gewaltenteilung zwecks Gewährleistung des Minderheitenschutzes geführt. Das mit der Erbschaft des Bodenreformlandes durch den Staatsfiskus verbundene Vermächtnis einer Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Enteignungsopfer ist zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands immer noch unerfüllt. Entsprechendes gilt für die bescheidenen, den Opfern geschuldeten Ausgleichsleistungen, die seit Inkrafttreten des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) im Jahre 1994 fällig, aber bei Weitem noch nicht erfüllt worden sind. Von einer Wiederherstellung des Rechtsfriedens mit den Opfern und einer Vollendung der inneren Einheit Deutschlands kann 20 Jahre nach der Wiedervereinigung daher leider noch keine Rede sein.</p>
<p>Albrecht Wendenburg</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.afa45-49.de/20-jahre-deutsche-einheit-%e2%80%93-65-jahre-%e2%80%9edemokratische-bodenreform%e2%80%9c/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Privatisierungsgrundsätze für die BVVG EU-beihilferechtlich bedenklich</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/privatisierungsgrundsaetze-fuer-die-bvvg-eu-beihilferechtlich-bedenklich/</link>
		<comments>http://www.afa45-49.de/privatisierungsgrundsaetze-fuer-die-bvvg-eu-beihilferechtlich-bedenklich/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 11:33:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gwinter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.afa45-49.de/?p=261</guid>
		<description><![CDATA[Die Grundsätze für die weitere Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG (Privatisierungsgrundsätze) gehören auf den Prüfstand der EU-Kommission. Sie sind beihilferechtlich bedenklich, weil der vorgesehene Direktverkauf landwirtschaftlicher Flächen in großem Umfang ohne Ausschreibungen an Groß-Agrarbetriebe in den neuen Bundesländern eine gemäß Art. 87 ff des Amsterdamer Vertrages unzulässige Beihilfe mit sich bringt. Die beihilferechtlich bedenkliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Grundsätze für die weitere Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG (Privatisierungsgrundsätze) gehören auf den Prüfstand der EU-Kommission. Sie sind beihilferechtlich bedenklich, weil der vorgesehene Direktverkauf landwirtschaftlicher Flächen in großem Umfang ohne Ausschreibungen an Groß-Agrarbetriebe in den neuen Bundesländern eine gemäß Art. 87 ff des Amsterdamer Vertrages unzulässige Beihilfe mit sich bringt. Die beihilferechtlich bedenkliche Bevorrechtigung dieser Betriebe, die schon in der Vergangenheit begünstigt landwirtschaftliche Flächen aus dem Staatsvermögen erwerben konnten, wird nicht allein durch den zu ihren Gunsten vorgesehenen Direktverkauf, sondern auch dadurch bewirkt, dass sie für weitere neun Jahre Pachtrechte erhalten - und damit ein weiteres, erhebliches Subventionsvolumen.</p>
<p>Nachdem bereits in den Jahren 1998 ff ein zweijähriger Verkaufsstopp durch die EU veranlasst und infolge des Beschlusses der EU-Kommission vom 20. Januar 1999 eine Novellierung des Flächenerwerbsprogramms erforderlich geworden ist, prüft die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen, ob erneut eine Beihilfebeschwerde an die EU-Kommission gerichtet werden muss.</p>
<p>Sie beanstandet, dass die neuen Privatisierungsgrundsätze zwischen den Legislaturperioden noch von der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebracht und ohne Beteiligung des Parlaments und der Alteigentümer unter Missachtung der Festlegungen im Koalitionsvertrag verhandelt und nun zustande gekommen sind, - in einer Zeit, in der das Bundesfinanzministerium beauftragt ist, Aufträge aus dem Koalitionsvertrag mit dem Ziel umzusetzen, die Erwerbsmöglichkeiten für Alteigentümer zu verbessern. Die Privatisierungsgrundsätze sind weitgehend darauf angelegt, diese Festlegungen im Koalitionsvertrag ebenso zu unterlaufen, wie eine EU-Verordnung vom 27.12. 2006, nach der ein begünstigter Flächenerwerb seit dem 01.01.2010 nur noch zugunsten von Alteigentümern EU-rechtlich zulässig ist.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.afa45-49.de/privatisierungsgrundsaetze-fuer-die-bvvg-eu-beihilferechtlich-bedenklich/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bemerkungen zu einem Rundschreiben des &#8220;Göttinger Kreises&#8221; vom 06.01.2010</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/bemerkungen-rundschreiben-goettinger-kreis/</link>
		<comments>http://www.afa45-49.de/bemerkungen-rundschreiben-goettinger-kreis/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 14:10:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.afa45-49.de/?p=248</guid>
		<description><![CDATA[In dem neuerlichen Rundschreiben des "Göttinger Kreises" vom 06.01.2010 erhebt Beatrix Herzogin von Oldenburg den Vorwurf, "die Führung der AfA", also ich, habe in Gesprächen mit Politikern und mit Ministerien einen 10-Punkte-Forderungs-Katalog vorgelegt, der hinter die Verhandlungs- und Forderungsposition der 25-Prozent-Rückkaufregelung der FDP zurückgehe, der (angeblich) "auf der Grundlage unserer erfolgreichen Arbeit" beruht. Dazu ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dem neuerlichen Rundschreiben des "Göttinger Kreises" vom 06.01.2010 erhebt Beatrix Herzogin von Oldenburg den Vorwurf, "die Führung der AfA", also ich, habe in Gesprächen mit Politikern und mit Ministerien einen 10-Punkte-Forderungs-Katalog vorgelegt, der hinter die Verhandlungs- und Forderungsposition der 25-Prozent-Rückkaufregelung der FDP zurückgehe, der (angeblich) "auf der Grundlage unserer erfolgreichen Arbeit" beruht. Dazu ist Folgendes zu sagen:</p>
<p><strong>1.</strong> Dieser Vorwurf beruht auf einer völligen Verkennung/Unkenntnis des Koalitionsvertrages vom 26.10.2009. Er enthält zwei - die Alteigentümer betreffende - Passagen, nämlich</p>
<ul>
<li>die Textziffern 2032 ff. "<strong>Ehemalige Treuhandflächen</strong><br />Die Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) soll unter verstärkter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig vorangebracht und im Wesentlichen bis zum Jahre 2025 abgeschlossen werden. Die gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG wird überprüft. Wir setzen Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer durch."</li>
<li>sowie die Textziffern 5022 ff. "<strong>Enteignungen in der SBZ (1945-49)</strong><br />
Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten."</li>
</ul>
<p><strong>2.</strong> Der vom Göttinger Kreis kritisierte 10-Punkte-Forderungskatalog vom 01./08.12.2009 betrifft lediglich die erstgenannte Passage (Textziffern 2032 ff.). Die 25-Prozent-Rückkaufregelung der FDP findet in der zweitgenannten Passage (Textziffern 5022 ff.) ihren Niederschlag. Zu dieser letztgenannten Passage gibt es überhaupt noch keine Stellungnahme der AfA. Die Behauptung, die Führung der AfA sei hinter die Verhandlungs- und Forderungsposition der FDP zurückgegangen, ist also unzutreffend! </p>
<p><strong>3.</strong> Herzogin von Oldenburg ist - mangels Sachkunde - offenbar unbekannt, dass die beiden vorgenannten Passagen des Koalitionsvertrages (leider) nicht einheitlich abgearbeitet werden. Vielmehr hat das Bundesfinanzministerium zur Erledigung der erstgenannten Passage bereits einen - intern noch abzustimmenden - Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, während zum Zwecke der Erledigung der zweitgenannten Passage zunächst eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll. Der 10-Punkte-Forderungskatalog der AfA war - mit Blick auf das unmittelbar bevorstehende Gesetzesvorhaben des BMF - also dringlich und ist - mit Erfolg - auch bereits wirksam geworden. So sieht der - intern noch abzustimmende - Referentenentwurf u.a. vor, einen Teil der AfA-Forderungen zu berücksichtigen, nämlich die Herabsetzung des Kaufpreises für Landwirtschaftliche Flächen (Stichtag 2006), die Erweiterung der Übertragungsbefugnis von Erwerbsmöglichkeiten auf Angehörige i.S.d. § 15 der Abgabenordnung und die Verkürzung der Bindung- und Spekulationsfrist von (durch die AfA erwirkten) 15 Jahre auf nur noch 12 Jahre.</p>
<p><strong>4.</strong> Den 10-Punkte-Forderungskatalog der AfA hat sich der niedersächsische Ministerpräsident Dr. h.c. Christian Wulff zu eigen gemacht und dies dem federführenden Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble mit Schreiben vom 16.12.2009 gegenüber erklärt. Der Bundesfinanzminister hat daraufhin mit mir, der Führung der AfA, einen Besprechungstermin vereinbart. Dabei wird es zunächst vornehmlich um den 10-Punkte-Forderungskatalog der AfA gehen. Mit Ministerpräsident Wulff ist aber abgestimmt, dass er sich auch dem oben an zweiter Stelle genannten Koalitionsthema im Rahmen der vorgesehenen Arbeitsgruppe widmet. In seinem vorgenannten Schreiben an den Bundesfinanzminister vom 16.12.2009 hat er dazu ausgeführt:</p>
<p><em>"Im Anschluss an die Änderung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes soll - so wurde mir weiter berichtet - dann die Arbeitsgruppe gebildet werden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten. Da ich bei den Betroffenen ganz persönlich im Wort stehe und mir dieses Thema außerordentlich wichtig ist, möchte ich mich hier gerne einbringen. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn ich Ihre Vorstellungen zur geplanten weiteren Vorgehensweise in diesem Punkt erfahren könnte."</em></p>
<p>Dieses Thema steht also nach wie vor auf der Tagesordnung!</p>
<p><strong>5.</strong> Das oben angesprochene, die "Führung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA)" diskriminierende Rundschreiben des Göttinger Kreises vom 06.01.2010 belegt, dass deren Verfassern die vorgenannten Zusammenhänge offenbar unbekannt sind. Ursache dafür kann nur sein, dass sie ersichtlich "nicht im Stoff stehen", jedenfalls mit den für das Gesetzgebungsverfahren zuständigen Stellen keine zeitnahen, einschlägigen Gespräche führen. Dieser Eindruck rührt aus der Erfahrung anlässlich der Betreuung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes her, an der sich der "Göttinger Kreis" ebenso wenig beteiligt hat, wie an den früheren Gesetzgebungsverfahren, die seit dem Beginn der 1990er Jahren überwiegend/nahezu ausschließlich durch die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen und durch deren Dachverband, die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände fortlaufend und den Verhältnissen entsprechend wirksam lobbyistisch betreut worden sind.</p>
<p><strong>6.</strong> Das neuerliche Rundschreiben des Göttinger Kreises vom 06.01.2010 verstärkt den Eindruck, dass zwar gelegentlich mit einzelnen Politikern Gespräche geführt werden, über die dann zum Zwecke der Beitreibung von Spenden öffentlichkeitswirksam wohl meinenden Menschen auch berichtet wird. Ernsthafte Bemühungen/Sacharbeit auch um kleinerer Erfolge willen sind aber weit und breit nicht erkennbar. Dazu ist festzustellen, dass sich der Göttinger Kreis in den vergangenen Jahren überwiegend ganz anderen Themen zugewandt hat, die Belange der Alteigentümer aber nur noch propagiert, - offenbar um Spenden zu generieren. Bei Anhörungen in Ministerien oder Ausschüssen des Parlaments zum Thema Alteigentum und/oder begünstigter Flächenerwerb waren Vertreter des Göttinger Kreises bis dato nicht zu sehen. Es handelt sich dabei auch nicht etwa um einen Verband, der bei derartigen Gelegenheiten angehört wird, sondern um einen Kreis weniger Personen, die aus bestimmten Themen zwischenzeitlich einen "Job" gemacht haben, aber ihrerseits nicht bereit sind, auf den Verband Rücksicht zu nehmen, der seit Beginn der 1990-er Jahre jede nur denkliche Möglichkeit ausgeschöpft hat, um alle Rechtswege auszuschöpfen und den verhärteten Widerstand aller Parteien zu brechen. Wer derart verfährt und sich seinerseits weigert, sich mit dem größten, und vor allem wirksamsten, das "Flächenerwerbsprogramm" überhaupt erst ins Gesetz gebrachten - Verband abzustimmen, hat seinerseits das Recht verwirkt, Abstimmung zu fordern und Vorwürfe zu erheben, die ersichtlich unwahrhaftig und aus der Luft gegriffen sind! Ich bitte daher alle Empfänger dieses Vermerks und dieses und anderer Rundschreiben des Göttinger Kreises um Verständnis dafür, dass ich meine, für die AfA vorgesehene, ohnehin weit überzogene Zeit in Zukunft der Sache widme aber diese und mich selbst nicht (noch einmal) dafür vergeuden werde, mich in Rechtfertigungsdebatten einzulassen und mich gegen unseriöse, unredliche Angriffe zu verkämpfen. Den Vorwurf, den Interessen der politisch Verfolgten des Rechtstaates zu schaden, weist die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen mit allem Nachdruck zurück.</p>
<p>Albrecht Wendenburg<br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
Vorsitzender</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.afa45-49.de/bemerkungen-rundschreiben-goettinger-kreis/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kein Fristablauf für EALG-Erwerbsansprüche von Alteigentümern</title>
		<link>http://www.afa45-49.de/kein-fristablauf-fuer-ealg-erwerbsansprueche-von-alteigentuemern/</link>
		<comments>http://www.afa45-49.de/kein-fristablauf-fuer-ealg-erwerbsansprueche-von-alteigentuemern/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 11:13:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.afa45-49.de/?p=251</guid>
		<description><![CDATA[Entgegen anderslautender Darstellung von Bündnis 90/Die Grünen, läuft für Alteigentümer keine Frist für ihre EALG-Erwerbsansprüche aus. Deshalb gibt es weder Anlass noch Rechtfertigung für die Forderung der "Grünen", noch weitergehende Flächen an das Nationale Naturerbe zu übertragen, als dies - im Übermaß! - bereits geschehen ist. Vielmehr gilt es nun vorrangig - nach Maßgabe des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Entgegen anderslautender Darstellung von Bündnis 90/Die Grünen, läuft für Alteigentümer keine Frist für ihre EALG-Erwerbsansprüche aus. Deshalb gibt es weder Anlass noch Rechtfertigung für die Forderung der "Grünen", noch weitergehende Flächen an das Nationale Naturerbe zu übertragen, als dies - im Übermaß! - bereits geschehen ist.</p>
<p>Vielmehr gilt es nun vorrangig - nach Maßgabe des Koalitionsvertrages der schwarz-gelben Bundesregierung - seit 20 Jahren nicht erledigte Wiedergutmachungsansprüche der Alteigentümer zu befriedigen. Die Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 darauf festgelegt, Verbesserungen beim FlErwÄndG im Sinne der Alteigentümer durchzusetzen – und eine Arbeitsgruppe zu bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.</p>
<p>Für die Übertragung von ehemals den Alteigentümern gehörenden, der BVVG <strong>zur Privatisierung</strong> an die Hand gegebenen Flächen an das Nationale Naturerbe ist deshalb kein Raum!</p>
<p>Dazu hat die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Abgeordnete Cornelia Behm, der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen mit Schreiben vom 10. Juli 2009 bestätigt, es sei "skandalös, dass die übergroße Mehrheit der Alteigentümer von Grundstücken, die zwischen 1945 – 1949 im Rahmen der Bodenreform entschädigungslos enteignet wurden, immer noch keinen Ausgleichsleistungsbescheid bekommen hat" und erklärt, die Forderung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen, "Flächen, die schon einmal nach dem EALG privatisiert wurden, aber in die Verfügungsmacht der BVVG zurückgefallen sind, nur noch an die Alteigentümer zu verkaufen, halten wir ebenfalls für unterstützenswert."</p>
<p>Die neuerliche Forderung von Bündnis 90/Die Grünen auf Übertragung der gleichen Flächen an das Nationale Naturerbe ist daher unglaubwürdig, widersprüchlich und durch nichts gerechtfertigt.</p>
<p>Albrecht Wendenburg<br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
Vorsitzender</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.afa45-49.de/kein-fristablauf-fuer-ealg-erwerbsansprueche-von-alteigentuemern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

