Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über Beschwerden der Bodenreformopfer (1945 bis 1949)
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat durch ihr heutiges Urteil die Beschwerden der Bodenreformopfer zurückgewiesen. In der Großen Kammer hat sich keine Mehrheit für die Auffassung der Beschwerdeführer gefunden, die Bundesrepublik Deutschland habe nach der Wiedervereinigung Deutschlands gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen, indem sie das noch im Staatsbesitz befindliche konfiszierte Vermögen der Bodenreformopfer weder zurückgibt noch verkehrswertgerecht entschädigt. Die im Zuge der Vertreibung in den Jahren 1945 bis 1949 erfolgten (Menschen-) Rechtsverletzungen und deren vermögensrechtliche Folgen bedürfen dennoch einer politischen Aufarbeitung. Denn es geht um das noch abzuarbeitende Thema der Vertreibung von Deutschen durch Deutsche in Deutschland, um eine nach wie vor verbleibende Bereicherung des deutschen Staatsfiskus auf Kosten der Opfer dieser menschenrechtswidrigen Vertreibungen sowie um die Beseitigung des Makels des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland, der auf einer Täuschung des Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichts durch die Bundesregierung beruht und der in einer dauerhaft verletzenden Diskriminierung einer Minderheit, der Bodenreformopfer, fortwirkt.
Darüber hinaus geht es um einen dringlich gebotenen politischen Impuls zur Stärkung des Eigentums als Grundvoraussetzung eines freiheitlichen Rechtsstaates und der sozialen Marktwirtschaft. Gefordert sind Anreize für Investitionen der früheren Eigentümer in ihren ehemaligen Besitz in den neuen Bundesländern mit weitreichenden, positiven Folgen für deren künftige Entwicklung. Dieser Aufgabe kann sich die Politik auch nach der heutigen Entscheidung des EGMR nicht entziehen, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), der Celler Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg im Anschluss an die heutige Urteilsverkündung. Neben den Rechtsanwälten Dres. Christofer Lenz (Stuttgart) und Wolfgang Peukert (Straßburg) ist Wendenburg einer der Verfahrensbevollmächtigten vor dem EGMR. Die AfA ist die bedeutendste Interessenvertretung zahlreicher Bodenreform- und Vertreibungsopfer, die dieses Verfahren entscheidend mit vorangetrieben hat. Durch die AfA werden ca. 15.000 Betroffene und Angehörige vertreten. Ausführliche Informationen über das Verfahren können bei der Geschäftsstelle der AfA in Berlin angefordert werden. Am Sonnabend, dem 07. Mai 2005 findet ab 13.00 Uhr in Hannover eine Podiumsdiskussion über Ergebnis und Inhalt des heutigen Urteils statt, an der u.a. der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und der frühere Bundesminister der Justiz Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) teilnehmen werden.
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verkündet am Mittwoch, dem 30. März 2005 ihre Entscheidung über Menschenrechtsbeschwerden der "Alteigentümer" (1945/1949)
Begründeter Anlass für die Hoffnung der Bodenreformopfer auf Erfolg
Am Mittwoch, dem 30. März 2005 um 10.00 Uhr verkündet die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ihre Entscheidung über Menschenrechtsbeschwerden der "Alteigentümer", über welche am 22. September 2004 in Straßburg mündlich verhandelt worden ist. Prozessbeobachter rechnen mit einem Erfolg der Beschwerden. Die Bundessrepublik Deutschland hat nach der Wiedervereinigung Deutschlands gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, indem sie das noch im Staatsbesitz befindliche, konfiszierte Vermögen der Bodenreformopfer weder zurückgibt noch verkehrsgerecht entschädigt. Die im Zuge der Vertreibung in den Jahren 1945 bis 1949 erfolgten Menschenrechtsverletzungen stehen damit nur indirekt auf dem Prüfstand des Gerichtshofs, weil sie vor Inkrafttreten der Konvention geschehen sind. Wir erwarten aber, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Der bundesdeutsche Gesetzgeber müsste dann eine konventionsgerechte Wiedergutmachungsregelung des Bodenreform- und Vertreibungsunrechts schaffen. Dies könnte durch eine Rückgabe des noch im Staatsbesitz befindlichen Bodenreformlandes oder durch eine verkehrswertgerechte Entschädigung geschehen.
Die der Bundesregierung zunächst zugestellten Pilotbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind von den Rechtsanwälten der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), Herrn Rechtsanwalt Dr. Christopher Lenz (Stuttgart), Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Peukert (Straßburg) und Herrn Rechtsanwalt Albrecht Wendenburg (Celle) vertreten worden. Die AfA ist die bedeutendste und größte Interessenvertretung der Bodenreform- und Vertreibungsopfer. Sie steht hinter den einschlägigen, seit 1990 geführten Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden. Durch die AfA werden ca. 15.000 Betroffene und Angehörige vertreten.
Die Rechtsanwälte der AfA werden unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung im Gerichtsgebäude des Gerichtshofs in Straßburg für eine Pressekonferenz zur Verfügung stehen.
Für Auskünfte steht die Geschäftsstelle der AfA, insbesondere deren Vorsitzender, Herr Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg unter
KSB INTAX
Hannoversche Straße 57
29221 Celle
Telefon: +49 5141 28040
Telefax: +49 5141 29808
E-Mail: Albrecht.Wendenburg@ksb-intax.de
zur Verfügung.
Ergebnis der Vorstandswahl
Die Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) fand am 5. März 2005 in Hannover statt.
Bei den Vorstandswahlen wurden Herr Albrecht Wendenburg als Vorsitzender und Herr Hans Berckemeyer als stellvertretender Vorsitzender bestätigt. Anstelle des aus dem engeren Vorstand der AfA ausgeschiedenen Schatzmeisters, Albrecht Graf von Schlieffen, wurde der 33-jährige Landwirt Claus-Christian Kühne aus Wanzleben neu in den Vorstand gewählt. Erimar von der Osten wurde als Schriftführer und Ludolf Freiherr von Oldershausen als weiteres Vorstandsmitglied ebenfalls wieder gewählt.
In Anbetracht des für April 2005 erwarteten Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zur Frage der Ausgleichsleistung und des Vertreibungsunrechts in Zusammenhang mit der Bodenreform 1945-1949, kündigte Herr Wendenburg vor den ca. 300 Mitgliedern und Gästen eine außerordentliche Versammlung der AfA am 4. Juni 2005 (voraussichtlicher Termin) in Hannover an, bei der über die Umsetzung des Urteils aus Straßburg berichtet werde.
Presseerklärung zu dem am 01. Dezember 2004 bekannt gemachten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 – 2 BvR 955/00 und 1038/01 -
Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der "Ostenteignung" ohne Erfolg
Die erneute Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden von Bodenreformopfern nun auch durch den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts ist eine neuerliche Bestätigung der leidvollen Erfahrung, dass einer unter menschenrechtswidrigen Umständen um ihr Vermögen gebrachten Minderheit in Deutschland keine Gerechtigkeit widerfahren soll. Deshalb blicken die Betroffenen erwartungsvoll nach Straßburg, wo die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. September 2004 zu Beginn des kommenden Jahres ein endgültiges Urteil sprechen wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer kurzen Schlusspassage zwar gemeint, seine Entscheidung stehe nicht im Widerspruch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des EGMR. Dabei bezieht sich das Bundesverfassungsgericht aber ausschließlich auf Entscheidungen, die für Bodenreformopfer nicht einschlägig sind. Insbesondere und bezeichnenderweise unterlässt das Bundesverfassungsgericht auch jedweden Hinweis darauf, dass die maßgebliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte noch aus- und unmittelbar bevorsteht! Diese wird voraussichtlich ganz anders lauten, zumal das Bundesverfassungsgericht mit keinem Wort begründet hat, warum die minimalen, oftmals Null Euro betragenden Ausgleichsleistungen, eine angemessene Auskehr der völkerrechtswidrigen Bereicherung Deutschlands auf Kosten der Opfer darstellen könnte. Es erscheint kaum vorstellbar, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte "kurz vor Toreschluss" durch das Bundesverfassungsgericht präjudizieren lässt.
Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender
Beschwerden der Bodenreformopfer in Straßburg verhandelt
Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte für Anfang 2005 erwartet
Vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menscherechte in Straßburg hat heute die mündliche Verhandlung über die Beschwerden der Bodenreformopfer stattgefunden. Die Anwälte der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), der Interessenvertretung zahlreicher Bodenreform- und Vertreibungsopfer, Dr. Christofer Lenz (Stuttgart), Dr. Wolfgang Peukert (Straßburg) und Albrecht Wendenburg (Celle) haben eine Verletzung des Eigentumsschutzes und des Diskriminierungsverbotes der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Bundesrepublik gerügt.
Die Straßburger Richter (17 Richter und Richterinnen unterschiedlicher Nationalität) werden nun prüfen müssen, ob die Antragsteller 1990 die berechtigte Erwartung auf eine durchsetzbare Eigentumsposition hatten, um wieder in den Genuss ihres Eigentums zu kommen, oder für den Verlust eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Zu Beginn seines Plädoyers hatte Rechtsanwalt Dr. Lenz ausgeführt: "Was werfen wir Deutschland vor? Nicht die Konfiskation in der sowjetischen Besatzungszone bis 1949. Nicht die Enteignungen der DDR nach 1949. Nicht das damit verbundene große Unrecht. Aber die Defizite, die Defizite bei der Wiedergutmachung dieses Unrechts nach der Vereinigung Deutschlands. Das war keine Wiedergutmachung, das war eine zweite Enteignung. Das war die größte Unrechtstat, welche die Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung je begangen hat. Die Bundesrepublik hat die Opfer in zwei Gruppen geteilt: die Privilegierten und die Diskriminierten. Die Privilegierten bekamen ihr Eigentum in natura zurück. Sie bekamen 100% des Wertes. Die Diskriminierten, darunter die Beschwerdeführer, erhalten nur eine minimale Entschädigung. Auch diese erhalten sie erst in ferner Zukunft. Viele Betroffene bekommen sogar überhaupt nichts."
"Wir erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Wir setzen große Hoffnungen in das Urteil, welches wir Anfang 2005 erwarten." sagte Rechtsanwalt und Notar Wendenburg, der Vorsitzende der AfA im Anschluss an die mündliche Verhandlung in Straßburg.
Entscheidende Verhandlung über Beschwerden der Bodenreformopfer 1945-1949
"Wir erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Wir setzen große Hoffnungen in die morgige Verhandlung. Ein Urteil selbst wird nicht vor Anfang 2005 verkündet werden," sagte Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg im Vorfeld der Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Wendenburg ist einer der Verfahrensbevollmächtigten vor dem EGMR und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), der Interessenvertretung zahlreicher Bodenreform- und Vertreibungsopfer, die dieses Verfahren entscheidend mit vorangetrieben hat. In der AfA sind ca. 15.000 Betroffene und Angehörige vertreten.
Am 29.01.2004, kurz nach dem Urteil im sog. "Neubauernverfahren", war bereits vor der Kleinen Kammer des EGMR in dieser Sache verhandelt worden. Die Kleine Kammer hatte aber nicht in der Sache entschieden, die Beschwerde vielmehr der Großen Kammer vorgelegt, welche nun eine endgültige Entscheidung treffen wird.
Ausführliche Informationen über das Verfahren können in der Geschäftsstelle der AfA angefordert werden.
Die Rechtsanwälte der AfA werden unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung im Gebäude des Gerichtshofs in Straßburg für eine Pressekonferenz zur Verfügung stehen.
Straßburg 22. September 2004 - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Entscheidende Verhandlung über Beschwerden der Bodenreformopfer (1945-1949)
"Die Bundesrepublik Deutschland hat nach der Wiedervereinigung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, indem sie das noch im Staatsbesitz befindliche konfiszierte Vermögen der Bodenreformopfer weder zurückgibt noch verkehrswertgerecht entschädigt. Die im Zuge der Vertreibung in den Jahren 1945 bis 1949 erfolgten (Menschen-) Rechtsverletzungen stehen damit nur indirekt auf dem Prüfstand des Gerichtshofs, weil sie vor Inkrafttreten der Konvention geschehen sind. Wir erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Der bundesdeutsche Gesetzgeber müsste dann eine konventionsgerechte Wiedergutmachungsregelung des Bodenreform- und Vertreibungsunrechts schaffen. Dies könnte durch eine Rückgabe des noch im Staatsbesitz befindlichen Bodenreformlandes oder durch eine verkehrswertgerechte Entschädigung geschehen." formulierte der Celler Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg seine Erwartung an die entscheidende Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), die in einer Woche am 22. September in Straßburg stattfindet.
Wendenburg ist einer der Verfahrensbevollmächtigten vor dem EGMR und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), der Interessenvertretung zahlreicher Bodenreform- und Vertreibungsopfer, die dieses Verfahren entscheidend mit vorangetrieben hat. In der AfA sind ca. 15.000 Betroffene und Angehörige vertreten.
Am 29.01.2004, kurz nach dem Urteil im sog. "Neubauernverfahren", war bereits vor der Kleinen Kammer des EGMR in dieser Sache verhandelt worden. Die Kleine Kammer hatte aber nicht in der Sache entschieden, die Beschwerde vielmehr der Großen Kammer vorgelegt, welche nun eine endgültige Entscheidung treffen wird.
Ausführliche Informationen über das Verfahren können in der Geschäftsstelle der AfA angefordert werden.
Die Rechtsanwälte der AfA werden unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung im Gebäude des Gerichtshofs in Straßburg für eine Pressekonferenz zur Verfügung stehen.
Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verhandelt am 22. September 2004 über Menschenrechtsbeschwerden der "Alteigentümer" (1945/1949)
Begründeter Anlass für die Hoffnung der Bodenreformopfer auf Erfolg
Am 29. Januar 2004 hat die 3. Sektion ("Kleine Kammer") des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über unsere Menschenrechtsbeschwerden gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 und damit zugleich gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) mündlich verhandelt. Bereits die Fragen der Richter ließen erkennen, dass der Gerichtshof den Argumenten unserer Anwälte aufgeschlossen gegenübersteht. Dieser Eindruck hat sich durch den Beschluss der 3. Sektion des EGMR vom 11. März 2004 bestätigt, das Verfahren der "Großen Kammer" des EGMR zur Entscheidung vorzulegen. Diese hat sich sogleich mit der Materie befasst und bereits am 31. März 2004 beschlossen, ihrerseits über unsere Beschwerden schon am 22. September 2004 mündlich zu verhandeln. Dies deutet darauf hin, dass auch die Große Kammer des EGMR unseren Beschwerden Erfolgschancen beimisst. Die Bundesregierung muss danach ernsthaft damit rechnen, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt zu werden, durch Diskriminierung der Bodenreformopfer, bezogen auf deren Eigentumsrechte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen zu haben. Die Bodenreformopfer haben deshalb berechtigten Anlass für die Hoffnung auf Rückgabe des noch in der Hand des Staatsfiskus befindlichen Enteignungsvermögens (ca. 1 Million Hektar Land), zumindest auf eine verkehrswertgerechte Entschädigung.
Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender
Presseerklärung vom 27.02.2004 zur Entscheidung der Bundesregierung Rechtsmittel gegen Neubauern-Urteil des EGMR einzulegen
Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen, der Verband der Bodenreformopfer bedauert die Entscheidung der Bundesregierung, gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Januar 2004 Rechtsmittel einzulegen. Diese Entscheidung bewirkt "neues Unrecht" ausschließlich zu Lasten von Menschen in den neuen Bundesländern, denen als sog. "Neubauern" Flächen aus dem Bodenreformland der "Alteigentümer" zugeteilt worden sind. Diese haben auf diesen Teil ihres früheren Eigentums immer verzichtet, um mit ihren – ausschließlich gegen den Staatsfiskus gerichteten – Ansprüchen kein "neues Unrecht" zu Lasten Dritter zu bewirken, - aber nicht, um den Staatsfiskus der neuen Bundesländer zu bereichern. Ersichtlich fühlen sich die Regierungen der neuen Bundesländer nicht wohl bei der Entscheidung der Bundesregierung. Denn sie haben diese lediglich "ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen".
Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung als rechtsmissbräuchlich. Denn die Anrufung der "Großen Kammer" des EGMR zu Lasten der Neubauern ist offensichtlich unbegründet. Sie dient ausschließlich als "Vehikel", eine positive Entscheidung der "Großen Kammer" des EGMR zu Gunsten der Bodenreformopfer hinaus zu zögern oder zu verhindern, mit der die Bundesregierung seit dem 30. Januar 2004 ernsthaft rechnen muss.
Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender