Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Mittwoch, 22. September 2004

Die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des EGMR

Beschwerden der Bodenreformopfer in Straßburg verhandelt

Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte für Anfang 2005 erwartet

Vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menscherechte in Straßburg hat heute die mündliche Verhandlung über die Beschwerden der Bodenreformopfer stattgefunden. Die Anwälte der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), der Interessenvertretung zahlreicher Bodenreform- und Vertreibungsopfer, Dr. Christofer Lenz (Stuttgart), Dr. Wolfgang Peukert (Straßburg) und Albrecht Wendenburg (Celle) haben eine Verletzung des Eigentumsschutzes und des Diskriminierungsverbotes der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Bundesrepublik gerügt.

Die Straßburger Richter (17 Richter und Richterinnen unterschiedlicher Nationalität) werden nun prüfen müssen, ob die Antragsteller 1990 die berechtigte Erwartung auf eine durchsetzbare Eigentumsposition hatten, um wieder in den Genuss ihres Eigentums zu kommen, oder für den Verlust eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Zu Beginn seines Plädoyers hatte Rechtsanwalt Dr. Lenz ausgeführt: "Was werfen wir Deutschland vor? Nicht die Konfiskation in der sowjetischen Besatzungszone bis 1949. Nicht die Enteignungen der DDR nach 1949. Nicht das damit verbundene große Unrecht. Aber die Defizite, die Defizite bei der Wiedergutmachung dieses Unrechts nach der Vereinigung Deutschlands. Das war keine Wiedergutmachung, das war eine zweite Enteignung. Das war die größte Unrechtstat, welche die Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung je begangen hat. Die Bundesrepublik hat die Opfer in zwei Gruppen geteilt: die Privilegierten und die Diskriminierten. Die Privilegierten bekamen ihr Eigentum in natura zurück. Sie bekamen 100% des Wertes. Die Diskriminierten, darunter die Beschwerdeführer, erhalten nur eine minimale Entschädigung. Auch diese erhalten sie erst in ferner Zukunft. Viele Betroffene bekommen sogar überhaupt nichts."

"Wir erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Wir setzen große Hoffnungen in das Urteil, welches wir Anfang 2005 erwarten." sagte Rechtsanwalt und Notar Wendenburg, der Vorsitzende der AfA im Anschluss an die mündliche Verhandlung in Straßburg.

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