Entstehung
Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland erforderte die Übertragung der rechts- und sozialstaatlichen Normen auf die untergegangene DDR. Dazu gehörte auch der umfangreiche und schwierige Komplex des konfiszierten Eigentums durch die sog. "Enteignungen" und deren besondere Ausprägung, die sog. "Bodenreform", aus den Jahren 1945 bis 1949.
Auch der Rechtsstaat kennt die Rechtsmittel der Enteignung von Grund und Boden, ggf. auch durch eine umfassendere Bodenreform, als Durchsetzung übergeordneten öffentlichen Interesses gegen das Eigeninteresse von Grundbesitzern, jedoch auf gesetzlicher Grundlage, nach richterlicher Überprüfung und gegen eine angemessene Entschädigung (z. B. beim Autobahnbau). In krassem Gegensatz dazu steht der staatliche Eigentumsentzug unter totalitären Regierungen, der irreführend ebenfalls als "Enteignung" oder "Bodenreform" bezeichnet wird.
Das jüngste Beispiel in der deutschen Geschichte für völkerrechtswidrige Konfiskation und Verfolgungsunrecht ist die politisch motivierte Entziehung sämtlicher Vermögenswerte ohne rechtsstaatliche Verfahren in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949 als Mittel zur politischen Verfolgung und Ausmerzung einer ganzen Bevölkerungsschicht: Des gewerblichen Mittelstandes, der größeren und großen Landwirte, der Industriellen und der privaten Banken.
Bereits 1990, also noch vor der Wiedervereinigung, haben ehemalige Eigentümer land- und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens in der früheren SBZ/ DDR die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) als rechtsfähigen Verein gegründet. Ihr Anliegen war es, die Eigentumsfrage im wiedervereinigten Deutschland verantwortlich mitzugestalten und die Rückgabe des verlorengegangenen Besitzes, zu dem noch starke emotionale Bindung besteht, zu erreichen, soweit dieser noch verfügbar ist und berechtigte Interessen Dritter nicht verletzt werden. Der Rückgabeverzicht auf Siedlereigentum und auf redlich erworbenen Grundbesitz wurde bereits mit Gründung der AfA und danach immer wieder eindeutig und nachdrücklich öffentlich erklärt.
Unmittelbarer Anstoß für die Bündelung der Interessen von "Alteigentümern" in der AfA war der in dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vom 05.03.1990 veröffentlichte Beschluss der "Kommission Deutsche Einheit" unter der Leitung des Innenministers Dr. Wolfgang Schäuble: "Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) werden nicht rückgängig gemacht."