Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Freitag, 8. Januar 2010

Kein Fristablauf für EALG-Erwerbsansprüche von Alteigentümern

Entgegen anderslautender Darstellung von Bündnis 90/Die Grünen, läuft für Alteigentümer keine Frist für ihre EALG-Erwerbsansprüche aus. Deshalb gibt es weder Anlass noch Rechtfertigung für die Forderung der "Grünen", noch weitergehende Flächen an das Nationale Naturerbe zu übertragen, als dies - im Übermaß! - bereits geschehen ist.

Vielmehr gilt es nun vorrangig - nach Maßgabe des Koalitionsvertrages der schwarz-gelben Bundesregierung - seit 20 Jahren nicht erledigte Wiedergutmachungsansprüche der Alteigentümer zu befriedigen. Die Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 darauf festgelegt, Verbesserungen beim FlErwÄndG im Sinne der Alteigentümer durchzusetzen – und eine Arbeitsgruppe zu bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.

Für die Übertragung von ehemals den Alteigentümern gehörenden, der BVVG zur Privatisierung an die Hand gegebenen Flächen an das Nationale Naturerbe ist deshalb kein Raum!

Dazu hat die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Abgeordnete Cornelia Behm, der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen mit Schreiben vom 10. Juli 2009 bestätigt, es sei "skandalös, dass die übergroße Mehrheit der Alteigentümer von Grundstücken, die zwischen 1945 – 1949 im Rahmen der Bodenreform entschädigungslos enteignet wurden, immer noch keinen Ausgleichsleistungsbescheid bekommen hat" und erklärt, die Forderung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen, "Flächen, die schon einmal nach dem EALG privatisiert wurden, aber in die Verfügungsmacht der BVVG zurückgefallen sind, nur noch an die Alteigentümer zu verkaufen, halten wir ebenfalls für unterstützenswert."

Die neuerliche Forderung von Bündnis 90/Die Grünen auf Übertragung der gleichen Flächen an das Nationale Naturerbe ist daher unglaubwürdig, widersprüchlich und durch nichts gerechtfertigt.

Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender

Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen
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