Beschwerde an die EU-Kommission in Brüssel
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch Beschluss vom 21. Mai 1996 zurückgewiesen hatte, hat die AfA durch Rechtsanwalt Wendenburg eine Beschwerde an die EU-Kommission in Brüssel gerichtet, um zu verhindern, dass die an die früheren Eigentümer noch rückgebbaren oder zu begünstigten Bedingungen zurückzuübertragenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen in einer Größe von (noch im Staatsbesitz verfügbaren) ca. 1 Millionen Hektar Land und 800.000 Hektar Forst begünstigt an Dritte veräußert werden, die keinen Anspruch auf Wiedergutmachung wegen erfolgter Enteignungen haben.
Die EU-Kommission hat diese Beschwerde aufgegriffen und in der Begünstigung Dritter, nicht wiedergutmachungsberechtigter Personen eine unzulässige Beihilfe und einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages gesehen. Sie hat im März 1998 ein Hauptprüfverfahren eingeleitet und das "Flächenerwerbsprogramm" durch Beschluss vom 20.01.1999 insoweit beanstandet, wie Personen begünstigt werden, die keinen Anspruch auf Wiedergutmachung wegen erfolgter Enteignung haben.