Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Erneute Beschwerde vor dem EGMR

Mit Rücksicht darauf hat die AfA mit Hilfe ihrer Mitglieder, nunmehr vertreten durch den Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Christofer Lenz und den Straßburger Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Peukert, der früher Abteilungsleiter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewesen ist, gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.11.2000 und gegen das EALG Menschenrechtsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben. Eine Entscheidung über diese Beschwerde wurde am 31.03.2005 getroffen.

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