Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Flächenerwerbsprogramm

Mit Hilfe von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen ist es der AfA im Sommer 1994 schließlich gegen den hartnäckigen Widerstand der Bundesregierung gelungen, den Regierungsentwurf für ein Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) durch ein sog. "Flächenerwerbsprogramm" zu ergänzen. Die Eckwerte für ein solches "Flächenerwerbsprogramm" waren in der von den Koalitionsfraktionen am 20. Mai 1994 verabschiedeten Fassung des EALG durchaus nicht inakzeptabel. Sie sind nach zweimaliger Behandlung des Gesetzentwurfs durch den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat aber schließlich verkümmert und letztlich in ein Siedlungsprogramm zu Gunsten Nichtbetroffener, insbesondere der LPG-Betriebe umgemünzt worden, so dass letztlich nur eine Minderheit der "Alteigentümer" im Stande war, von den geschaffenen Flächenerwerbsmöglichkeiten auch Gebrauch zu machen. Immerhin ist es aber der alleinige Verdienst der AfA, insbesondere ihres damaligen Vorsitzenden Adolf Frhr. v. Wangenheim, dass das "Flächenerwerbsprogramm", nämlich § 3 AusglLeistG in Verbindung mit der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV) überhaupt geltendes Recht geworden ist. Zur Zeit sind die begünstigten Flächenerwerbsmöglichkeiten für viele Betroffene das einzige, was sie als - allerdings völlig unzureichende - Wiedergutmachung begreifen können. Denn die vorgesehenen "Ausgleichsleistungen" betragen für viele Betroffene Null Euro; oder sie sind derart gering und ohnehin erst ab dem Jahre 2004 fällig, dass - den Zwangsarbeitern vergleichbar - viele Betroffene über die Fälligkeit der Ausgleichsleistungen hinwegsterben, sofern sie in den vergangenen 11 Jahren nicht bereits gestorben sind.

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