Urteil vom 22.11.2000
Am 11. April 2000 ist über die AfA-Verfassungsbeschwerden gegen das EALG ganztätig verhandelt worden. Nach Vorbereitung und Verlauf der Sitzung, nach Inhalt und Art der Befragung durch das Gericht und aufgrund der von der Bundesregierung gegebenen Antworten hatten Prozessbeobachter den Eindruck, die Beschwerden würden erfolgreich sein. Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht alle Beschwerden durch sein Urteil vom 22. November 2000 zurückgewiesen. Dies ist allerdings nur mit der knappen Mehrheit von 4:4 geschehen, wobei sowohl der Senatsvorsitzende als auch der Berichterstatter von den vier von der SPD benannten Bundesverfassungsrichtern überstimmt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat durch dieses politische Urteil abermals seine Aufgabe verfehlt, Rechtsfrieden zu schaffen.