Samstag, 7. Mai 2005
Resolution der AfA, verabschiedet anläßlich der Podiumsdiskussion am 07.05.05
Resolution anlässlich einer von ca. 500 Betroffenen besuchten außerordentlichen Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen am 07. Mai 2005 in Hannover ist zu der Unzulässigkeitsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 30. März 2005 in Sachen Bodenreform folgende Resolution verabschiedet worden:
Die Nichtbefassung des EGMR entbindet die politischen Parteien und die Bundesregierung nicht von ihrer Aufgabe, das den Bodenreformopfern für die Wiedervereinigung Deutschlands abverlangte Sonderopfer nach rechtsstaatlichen Grundsätzen auszugleichen und den nachhaltig gestörten Rechtsfrieden wieder herzustellen. Im Vertrauen darauf, dass dies geschieht, richten die Betroffenen ihren Blick nach vorne, um in alter Verbundenheit an ihre angestammte Heimat mit Engagement zum Wohle der neuen Bundesländer und der in ihnen lebenden Menschen beizutragen. Noch ca. 700.000 ha land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus Bodenreformkonfiskationen stehen – ohne Verletzung schutzwürdiger Rechte Dritter (redlicher Erwerber, Neubauern und Pächter) – zu Wiedergutmachungszwecken zur Verfügung. Dasselbe gilt für ca. 3 Milliarden €, die aus der Privatisierung von Bodenreformland erlöst worden sind. Die Bundesregierung hat sie auf Kosten der Opfer vereinnahmt/erspart. Wir fordern daher vom Gesetzgeber die Aufhebung des § 1, Abs. 1 Satz 3 des Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetztes. Ein Anhaltspunkt für eine gerechte Wiedergutmachungslösung könnte notfalls das Mauergrundstücksgesetz aus dem Jahre 1996 sein. Einen Anknüpfungspunkt bieten außerdem die Mindestanforderungen an die Einhaltung des Gleichheitssatzes, welche die vier im dritten Bodenreformurteil vom 22. November 2000 überstimmten Verfassungsrichter gestellt haben. In diesem Lichte und nach den Grundsätzen des Beschlusses der EU-Kommission vom 20. Januar 1999 ist das Flächenerwerbsprogramm zugunsten der "Alteigentümer" nachhaltig zu novellieren.
Wir fordern die Anerkennung der mit der sog. "Demokratischen Boden- und Industriereform" verbundenen, menschenrechtswidrigen Vertreibungen als Strafaktionen, auch soweit sie in Ausübung kommunistischer Willkür ohne förmliche Urteile erfolgt sind, - mit allen sich daraus ergebenen Konsequenzen einer straf- und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung.