Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Dienstag, 27. Januar 2004

Stellungnahme zur mündlichen Verhandlung vor dem EGMR am 29.01.04

Mündliche Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über Beschwerden der Bodenreformopfer am 29. Januar 2004

Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 22. Januar 2004 zugunsten der Erben von sog. "Neubauern". Dieses Urteil bezieht sich auf den Teil der ursprünglich den Bodenreformopfern gehörigen Flächen, auf deren Rückgabe die Alteigentümer immer verzichtet haben, um kein neues Unrecht entstehen zu lasse. Die am 29. Januar 2004 zu verhandelnden Beschwerden der Bodenreformopfer betreffen den überwiegenden, anderen Teil der Bodenreformflächen, die sich der Staatsfiskus einverleibt hat, um sie auf Kosten der Enteigneten zu versilbern.

Die Beschwerden der Bodenreformopfer richten sich gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000, durch welches ihre Beschwerden gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) mit einer "Mehrheit" von 4:4 zurückgewiesen worden sind. Konkret geht es um die Verletzung des durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützten Eigentums der Betroffenen, insbesondere um einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der EMRK.

Die Arbeitsgemeinschaft geht davon aus, dass ihre Beschwerden einen ähnlichen Erfolg haben werden, wie diejenige der Neubauern. Darauf deuten die mit der Ladungsverfügung gestellten Fragen ebenso hin wie einige Passagen aus dem Urteil des EGMR vom 22. Januar 2004. Im Falle des Erfolges müssten zunächst einmal die noch im Staatsbesitz vorhandenen Bodenreformflächen von 1 Mio. Hektar und die aus bereits erfolgten Verkäufen erzielten Milliarden-Erlöse den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden, ehe der Steuerbürger in Anspruch genommen wird. Insoweit haben die "Alteigentümer" gleichgelagerte Interessen mit: den obsiegenden Neubauern, deren Eigentum in das Fiskalvermögen der neuen Bundesländer gelangt ist, welche ohne weiteres in der Lage sind, die Siedlerflächen bzw. die aus bereits erfolgten Verkäufen erzielten Erlöse herauszugeben.

Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender

Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen
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