Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen e.V.

Samstag, 31. Januar 2004

Teilerfolg für Alteigentümer vor dem EGMR

Aufgrund der gestrigen mündlichen Verhandlung vor der 3. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sind die Beschwerdeführer und die Bundesregierung heute aufgefordert worden zu erklären, ob sie einer Vorlage der Beschwerde an die Große Kammer widersprechen. Dies deutet darauf hin, dass die 3. Sektion des EGMR den Beschwerdeführern Recht geben will. Eine Vorlage von Beschwerden an die Große Kammer in diesem Verfahrensstadium kommt nach der Verfahrensordnung nur in Betracht, wenn die Entscheidung über die Beschwerden grundlegende Rechtsfragen aufwirft oder wenn die Sektion von einer Entscheidung der Großen Kammer abweichen will. Einem Erfolg unserer Beschwerden stehen möglicherweise zwei Urteile der Großen Kammer vom 10. Juli 2002 in Sachen Gratzinger und Polacek gegen Tschechien entgegen. Die Abgabe des Verfahrens an die Große Kammer in diesem Stadium des Verfahrens soll möglicherweise zu einer abweichenden Rechtsprechung und damit zu einem Erfolg der Beschwerdeführer führen. Mit anderen Worten: Für die Bundesregierung wird es jetzt wirklich ernst!

Albrecht Wendenburg
Rechtsanwalt und Notar
Vorsitzender

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