Mittwoch, 30. März 2005
Zum Urteil der Großen Kammer des EGMR
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über Beschwerden der Bodenreformopfer (1945 bis 1949)
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat durch ihr heutiges Urteil die Beschwerden der Bodenreformopfer zurückgewiesen. In der Großen Kammer hat sich keine Mehrheit für die Auffassung der Beschwerdeführer gefunden, die Bundesrepublik Deutschland habe nach der Wiedervereinigung Deutschlands gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen, indem sie das noch im Staatsbesitz befindliche konfiszierte Vermögen der Bodenreformopfer weder zurückgibt noch verkehrswertgerecht entschädigt. Die im Zuge der Vertreibung in den Jahren 1945 bis 1949 erfolgten (Menschen-) Rechtsverletzungen und deren vermögensrechtliche Folgen bedürfen dennoch einer politischen Aufarbeitung. Denn es geht um das noch abzuarbeitende Thema der Vertreibung von Deutschen durch Deutsche in Deutschland, um eine nach wie vor verbleibende Bereicherung des deutschen Staatsfiskus auf Kosten der Opfer dieser menschenrechtswidrigen Vertreibungen sowie um die Beseitigung des Makels des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland, der auf einer Täuschung des Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichts durch die Bundesregierung beruht und der in einer dauerhaft verletzenden Diskriminierung einer Minderheit, der Bodenreformopfer, fortwirkt.
Darüber hinaus geht es um einen dringlich gebotenen politischen Impuls zur Stärkung des Eigentums als Grundvoraussetzung eines freiheitlichen Rechtsstaates und der sozialen Marktwirtschaft. Gefordert sind Anreize für Investitionen der früheren Eigentümer in ihren ehemaligen Besitz in den neuen Bundesländern mit weitreichenden, positiven Folgen für deren künftige Entwicklung. Dieser Aufgabe kann sich die Politik auch nach der heutigen Entscheidung des EGMR nicht entziehen, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), der Celler Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg im Anschluss an die heutige Urteilsverkündung. Neben den Rechtsanwälten Dres. Christofer Lenz (Stuttgart) und Wolfgang Peukert (Straßburg) ist Wendenburg einer der Verfahrensbevollmächtigten vor dem EGMR. Die AfA ist die bedeutendste Interessenvertretung zahlreicher Bodenreform- und Vertreibungsopfer, die dieses Verfahren entscheidend mit vorangetrieben hat. Durch die AfA werden ca. 15.000 Betroffene und Angehörige vertreten. Ausführliche Informationen über das Verfahren können bei der Geschäftsstelle der AfA in Berlin angefordert werden. Am Sonnabend, dem 07. Mai 2005 findet ab 13.00 Uhr in Hannover eine Podiumsdiskussion über Ergebnis und Inhalt des heutigen Urteils statt, an der u.a. der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und der frühere Bundesminister der Justiz Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) teilnehmen werden.