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Entfristung der Rehabilitierungsgesetze

Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 der vom Bundestag beschlossenen Entfristung der Rehabilitierungsgesetze zustimmt. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Opfer politischer Verfolgung in der DDR  (und auch in der SBZ) können mit Inkrafttreten des Gesetzes auch über den 31.12.2019 hinaus einen Antrag auf Rehabilitierung stellen.   

 

Weitere Informationen finden Sie hier:  Beschluss Entfristung der Rehabilitierungsgesetze